INNOVATIVE ANSÄTZE ZUR
LEISTUNGSERHEBUNG
IM BEREICH DER FREMDSPRACHEN
AKTUELLE TRENDS VOR DEM HINTERGRUND
DER GRENZÜBERSCHREITENDEN MOBILITÄT UND DER QUALITÄTSSTEIGERUNG
Renate Seebauer, Pädagogische
Akademie Wien/Bund
mit einem Beitrag von
Vera Janíková, Masaryk-Universität Brno
Fremdsprachenlernen im Kontext der Leistungserhebung ist derzeit in unterschiedlichen Bereichen relevant: Der Bogen spannt sich von sozial-politischen und ökonomischen Aspekten - verknüpft mit Fragen der Mobilität von Humanressourcen und der EU-Osterweiterung - über gesellschaftliche individuelle und schulische Aspekte der Leistungserhebung und mündet im pädagogischdidaktischen Bereich, wo die Thematik ursprünglich auch lokalisierbar ist. In der zunehmend sprachheterogenen Gesellschaft und in den Schulklassen Europas ist von einer grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Sprachen auszugehen. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach einer Neubewertung von sprachlichen Teilkompetenzen in Verbindung mit eigenverantwortlichem, selbstgesteuertem Lernen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit von fremd-/zweitsprachlichen Leistungen wird auf einige europäische Initiativen verwiesen, wovon dem "Europäischen FremdsprachenPortfolio" besondere Bedeutung zukommt, da es aktuellen Anforderungen (sprachenpolitisch, pädagogisch ...) am ehesten gerecht zu werden vermag, wie erste Versuche in der Tschechischen Republik zeigen.
Der Studientext gliedert sich in folgende Abschnitte:
1 Zur gesamteuropäischen,
sprachpolitischen und pädagogischen Relevanz der Thematik
1.1 Der sozial-politische und ökonomische Aspekt
1.2 Der individuelle, gesellschaftliche und schulische Aspekt
der Bi-und Multilingualität
1.2.1 "Mehrsprachigkeit" am Beispiel Österreichs
1.2.2 Fremdsprachen in den EU-Staaten und in den Schulen
1.2.3 Einige Anmerkungen zu den Fremdsprachen in Mittel-, Ost-
und Südosteuropa
1.3 Der pädagogische und fremdsprachendidaktische Aspekt
2 Indikatoren für schulische Standards am Beispiel
der Fremdsprachen
3 Zur Vergleichbarkeit von Fremdsprachenkenntnissen
- aktuelle Initiativen in Europa und
Ansätze zur Erfassung der Leistungen
3.1 Das "Common European Framework"
3.2 DIALANG
3.3 Das "Europäische Sprachen-Portfolio"
4 Zum Einsatz des "Europäischen Sprachen-Portfolios"
am Beispiel der Tschechischen
Republik
Anregungen zur individuellen
Weiterbearbeitung der Thematik
Literaturangaben
1. Zur gesamteuropäischen, sprachpolitischen und pädagogischen Relevanz der Thematik
Fragen der Leistungserhebung,
der Leistungsmessung/ -beurteilung im Fremdsprachenunterricht scheinen auf
den ersten Blick in der fachdidaktischen und pädagogischen Literatur
seit Jahren hinlänglich diskutiert (vgl. Doyé 1988, Henrici/Riemer
1994).
Im gesamteuropäischen Kontext (Mobilität von Humanressourcen, EU-Osterweiterung,
europäische Sprachenvielfalt und grundsätzliche Gleichwertigkeit
aller Sprachen ...), aber auch im Zusammen-hang mit der zunehmenden Verbreitung
von offenen Lernformen und selbstgesteuertem Lernen - auch im Fremdsprachenunterricht
- sind aktuelle Beiträge rar. Darüber hinaus gewinnen Fragen der
Qualitätssicherung und -steigerung zusätzlich an Bedeutung.
Gründe für die bislang spärliche Bearbeitung des komplexen
Themas sind darin zu sehen, dass
das Problemfeld einerseits von europäischen Bildungspolitikern,
andererseits von Fachdidaktikern und Schulpraktikern bearbeitet wird, und
so
der Makro- und der Mikrobereich des Problemfeldes weitgehend
beziehungslos nebeneinander stehen.
Der Beitrag versucht, die Problematik aus verschiedenen Blickwinkeln anzureißen
und den Blick des Lesers für mögliche Veränderungen zu schärfen;
er zielt aber nicht darauf ab, dem Lehrer Handlungsanweisungen für eine
zeitgemäße Leistungsbeurteilung im Fremdsprachenunterricht zu geben.
"Weiterführende Literaturangaben" und "Anregungen zur
selbständigen Weiterbearbeitung der Thematik" unterstützen
den Lehrer/die Lehrerin bei der individuellen Bearbeitung aktueller Fragestellungen.
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1.1. Der
sozial-politische und ökonomische Aspekt
"Die Sprachenvielfalt ist ein Kernstück des europäischen Erbes
und wird dies auch in Zukunft sein. Dass diese Vielfalt bejaht wird, ist daher
eine Voraussetzung für den Aufbau eines Europas, dessen Bürger denselben
Status und gleiche Rechte haben, außerdem ist es auch von grundsätzlicher
Bedeutung, wenn man die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit
für den europäischen Gedanken aufrechterhalten will. Will jemand
unter anderssprachigen Menschen leben oder will er erfolgreiche politische,
wirtschaftliche oder persönliche Kontakte mit solchen Menschen knüpfen,
so werden ihm Kenntnisse der Sprache(n) dieser Gruppe von großem Nutzen
sein. Daher ist es für die Verstärkung des Gedankenaustausches unter
europäischen Bürgern und für die uneingeschränkte Nutzung
der Vorteile der Unionsbürgerschaft - insbesondere des im Artikel 18
EG-Vertrag niedergelegten Rechts, ‚sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
... frei zu bewegen und aufzuhalten' - von wesentlicher Bedeutung, dass
das Erlernen von Sprachen gefördert wird. In Artikel 151 EG-Vertrag heißt
es: ‚Die Gemeinschaft trägt bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer
Bestimmungen dieses Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung ...'. Dies
gilt natürlich insbesondere dann, wenn es um die Sprachen geht, die das
Herzstück der kulturellen Identität ausmachen. Die kulturelle Vielfalt
zu berücksichtigen bedeutet auch, die nationale und regionale Sprachenvielfalt
in der Europäischen Union zu achten und zu würdigen.
Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse von wesentlicher Bedeutung für
die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern und die Wettbewerbsfähigkeit
von Unternehmen und für die europäische Wirtschaft insgesamt. ...
Allerdings kann man nicht erwarten, dass jedermann in der Lage ist, alle Sprachen
zu erlernen, mit denen er möglicherweise im Berufsleben in Berührung
kommt; es kommt daher auch darauf an, Fähigkeiten und Technologien zu
entwickeln und zu fördern, die die Kommunikation von Menschen erleichtern,
die die Sprache des jeweiligen Gesprächspartners nicht verstehen. ..."
(Dokument 599PC0485; Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Sprachen
2001;
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/dat/1999/ de_599PC0485.html)
In den einleitenden Worten zu einem Beschluss über das "Europäische
Jahr der Sprachen 2001" werden die zwei Hauptargumentationslinien bezüglich
des Fremdsprachenlernens klar zum Ausdruck gebracht: Die Förderung der
sozialen Kohäsion und der Unionsbürgerschaft - weitestgehend sozio-politische
Argumente, die im Zusammenhang mit der Förderung der Gemeischaftssprachen
in der schulischen Ausbildung zu sehen sind - sowie Argumente, welche die
Stärkung der europäischen Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit
tangieren - ökonomische Gründe, welchen über Veränderungen
in den Ausbildungssystemen zu begegnen ist. Beide Aspekte sind vor dem Hintergrund
der Mobilität, des freien Personenverkehrs, dem "Kernstück
der Investitionen in die Humanressourcen" (vgl. Grünbuch "Allgemeine
und berufliche Bildung - Forschung, Hindernisse für die grenzüberschreitende
Mobilität , Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität";
abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/education/lvde.doc,
vom 21.1.00) und damit implizit mit der Qualitätsanhebung im Bereich
des Fremdsprachenlernens zu sehen.
Das Grünbuch "Hindernisse für die grenzüberschreitende
Mobilität" verweist ebenfalls auf die Qualitätsverbesserung,
die über die Förderung zwischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen
und der Arbeitswelt zu erreichen ist. Gleichzeitig wird darauf verwiesen,
dass die Nichtbeherrschung von Fremdsprachen eines der Haupthindernisse für
die Mobilität bleibt. Gleiches gilt "für gewisse Aspekte des
kulturellen Umfeldes, die mit besserer Vorbereitung zu bewältigen sind,
um zur Mobilität zu ermutigen und den vollen Nutzen des Auslandaufenthaltes
zu gewährleisten." (Grünbuch)
Im Bezug auf die Mobilität von StudentInnen wird festgestellt, dass die
Mobilität zum großen Teil auf das Dreieck Deutschand/Frankreich/Vereinigtes
Königreich konzentriert ist; bezüglich der Mobilitätsmaßnahmen
von Personen aus den mittel- und osteuropäischen Ländern wird angemerkt,
dass zwar die Kenntnis von Fremdsprachen im universitären Bereich dieser
Länder stark verbreitet ist und als Auswahlkriterium für Stipendien
gilt, dass aber die geringe Anzahl von StudentInnen, die andere Fremdsprachen
als English, Französisch oder Deutsch sprechen die Mobilitätsmaßnahmen
in einigen Ländern der Union erschwert. Ein Haupthindernis in der Gegenrichtung
stellt das Sprachproblem für Mobilitätsmaßnahmen von Studenten
aus der Gemeischaft in den Mittel- und Osteuropäischen Staaten dar.
Das Grünbuch schlägt in der Aktionslinie 8 folgende Maßnahmen
zum Abbau der sprachlichen und kulturellen Hindernisse vor:
"Das Erlernen von wenigstens zwei Gemeinschaftssprachen
ist zu einer unabdingbaren Voraus-
setzung dafür geworden, daß die Bürger der Union die beruflichen
und persönlichen Möglich-
keiten nutzen können, die ihnen der Binnenmarkt bietet.
Jeder Mobilitätsmaßnahme sollte eine sprachliche
Vorbereitung vorangehen.
Die Berufsausbildung muss einhergehen mit der Einführung
in die Kultur und die Lebens- und
Arbeitswelt des Aufnahmelandes.
In den Mitgliedstaaten müssen Pilotaktionen durchgeführt
werden, um vor allem junge Menschen
für die "Europabürgerschaft" und für die Achtung
der kulturellen und sozialen Unterschiede zu
sensibilisieren.
Die mit der Durchführung der Gemeinschaftsprogramme beauftragten
nationalen Stellen müssen
verstärkt dazu beitragen, Personen zu unterstützen, die eine transnationale
Ausbildungsmaßnahme in
einem Mitgliedstaat mit einer ‚weniger verbreiteten und seltener unterrichteten
Sprache'
wahrnehmen wollen." (Grünbuch, abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/education/lvde.doc,
vom 21.1.00)
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1.2.Der
individuelle, gesellschaftliche und schulische Aspekt der Bi-und Multilingualität
Es wird hier von einem weiten Mehrsprachigkeitsbegriff ausgegangen, der die
muttersprachliche Mehrsprachigkeit (dialektale, regionale, soziale Varianten),
Bilingualismus im eigentlichen Sinn, den frühen Erwerb einer Zweitsprache
und die durch schulischen Unterricht erworbenen Fremdsprachenkenntnisse einschließt.
DE CILLIA (1997) verweist auf die Tatsache, dass "jede dieser Formen
von Zwei- und Mehrsprachigkeit auf individueller Ebene heute von der Spracherwerbsforschung
... als persönlicher Reichtum und besondere Qualifikation eines individuums
..." positiv beurteilt wird. Er verabsäumt es aber auch nicht, darauf
hinzuweisen, dass "das Prestige der jeweiligen Sprache eine nicht unwesentliche
Rolle bei der Beurteilung dieser Mehrsprachigkeit spielt." (de Cillia
1997, S. 17)
So befremdet es, dass gerade im Jahr 2001, dem "Europäischen Jahr
der Fremdsprachen", auf den betreffenden Web-Sites der EU-Kommission
statistisches Material verfügbar gemacht wird, das u.a. auf die Sprachbeherrschung
sog. "EU-Sprachen" unter EuropäerInnen verweist, hingegen das
enorme "Sprachenpotential" innerhalb EU-Europas (z.B. Türkisch,
Serbokroatisch, Bosnisch, Kroatisch, Rumänisch, Polnisch, Tschechisch
... Arabisch, ...) völlig ignoriert.
Den Aspekt der Sprachenpolitik in Europa bringt DE CILLIA (1997) aus einem
historischen Blickwinkel auf den Punkt:
"In Europa war der Prozeß der Nationsbildung unauflösbar mit
der Herausbildung von Nationalsprachen verbunden. Von den politischen Zentren
aus wurden die Dialekte der Macht zu Nationalsprachen, Staatssprachen. Daß
dieser Prozeß nicht ohne Unterdrückung von Minderheiten vor sich
ging und geht, liegt auf der Hand: Durch die Fokussierung der Loyalität
der Bevölkerung auf ein fernen Machtzentrum und eine so abstrakte Idee
wie die der Nation, verknüpft mit einer Staatssprache oder Muttersprache,
wurden und werden alle anderen Sprachen und auch Sprachvaritäten substandardisiert,
ja im Extremfall sogar verboten. Sprache war so ein zentrales Element des
Projekts des 19. Jahrhundert, der Herstellung von Nationen, sie wurde zum
‚Mitgliedschaftsausweis' (Ehlich 1995) einer virtualisierten Mitgliedschaft
via der ‚Staatssprache', die letzlich von den nationalen Bildungsinstitutionen
durchgesetzt und als ‚Muttersprache' ideologisch verklärt wurde."
(de Cillia 1997, S. 18)
Die internationale (Arbeits)migration zeigt ihren Niederschlag in den Bildungssystemen
der Einwanderungsländer, wo ihnen legitimer Anspruch auf schulische Bildung
und Erziehung zukommt. Ein Anknüpfen auf ihre individuellen - auch sprachlichen
- Bildungsvoraussetzungen (vgl. Gogolin 1988) ist jedoch unabdingbar. Auf
die Gefahr des Abgleitens in die Halbsprachigkeit und einer emotionalen Verarmung,
insbesondere beim Übergang von den zweisprachigen Sozialisationserfahrungen
im Elternhaus in die üblicherweise monolinguale Pflichtschule, sei an
dieser Stelle nur verwiesen.
Zwei- und Mehrsprachigkeit muss für alle Beteiligten zu einer positiven
Bildungserfahrung werden; die Einrichtung bilingualer Schulformen erscheint
dazu als geeignetes Instrument. Angehörigen einer sprachlichen Mehrheit
eröffnet sich auf diese Weise die Möglichkeit, die Sprache(n) der
Minderheiten zu lernen, vorausgesetzt, dass die grundsätzliche Gleichwertigkeit
aller Sprachen sich im Bewusstsein der Bevölkerung verankert (zum Sprachengebrauch
in formellen und informellen Settings der Wiener "European Middle
School" vgl. Seebauer 2000 S. 96ff.)
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1.2.1."Mehrsprachigkeit"
am Beispiel Österreichs
Einleitend ist zu sagen, dass in Österreich von den rund 7,3 Millionen
österreichischen Staatsbürgern etwas mehr als 100.000 als Angehörige
einer ethnischen Minderheit anzusehen sind. Seit dem Volksgruppengesetz 1976
hat sich die Bezeichnung "Volksgruppe" eingebürgert: zu den
Volksgruppen zählen die burgenländischen Kroaten, die Slowenen,
Ungarn, Tschechen, Slowaken sowie Roma und Sinti. Exakte Angaben über
die Stärke der einzelnen Volksgruppen gibt es nicht, da bei den amtlichen
Volkszählungen die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe nicht erfaßt
wird. Die Angaben bezüglich der "Umgangssprachen" beruhen auf
der Volkszählung 1991 (Kroatisch: ca. 60.000; Ungarisch: ca. 33.000;
Slowenisch ca. 29.500; Tschechisch: 20.000).
Gemäß dem Volksgruppengesetz soll die Erhaltung der Volksgruppen
und die Sicherung ihres Bestandes durch folgende Instrumentarien gewährleistet
werden:
Einrichtung von Volksgruppenbeiräten
zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesminister in Volksgruppenangelegenheiten.
Gegenwärtig (2000) sind durch Verordnung der Bundesregierung Volksgruppenbeiräte
für
Kroaten [1] , Slowenen [2], Ungarn, Tschechen
[3], Slowaken und Roma [4] eingerichtet;
Volksgruppenförderung durch Geldleistungen oder andere
Unterstützungsmaßnahmen;
zweisprachige topographische Bezeichnungen in festgelegten Gebietsteilen;
die Möglichkeit des Gebrauchs der Sprache der Volksgruppe
bei bestimmten Dienststellen und Behörden als Amtssprache.
(vgl. http://www.
aeiou.at/aeiou.stamp.1994.940909a und http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.v/
v745519.htm, abgerufen am 7.12.00)
Der Befund für die gesellschaftliche Mehrsprachigkeit in Österreich
ergibt sich nicht primär aus den "Volksgruppen", vielmehr aber
aus den zugewanderten Sprachgruppen.
Die beiden angeführten Beispiele verweisen einerseits auf die "Einbürgerungen"
(1999), andererseits auf die Wohnbevölkerung am Beispiel Wiens nach Staatsangehörigkeit
(1999):
Im Jahr 1999 wurde 25.032 vorher staatsfremden Personen die
österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Davon hatten 24.678
den Wohnsitz im Inland und 354 Neubürger waren außerhalb Österreichs
Grenzen ansässig. Damit hat sich der 1998 wieder einsetzende Auwärtstrend
der Einbürgerungen erheblich verstärkt fortgesetzt. Nachdem sich
die jährliche Zahl der Einbürgerungen im Inland von 1994 (15.275)
bis 1997 (15.792) nur wenig geändert hatte, kam es 1998 zu einer Zunahme
um 12,6% auf 17.786 und 1999 zu einer weiteren Steigerung um 38,7%. Von den
insgesamt 124 Einzelstaaten, deren Angehörige 1999 den österreichischen
Pass erhielten, waren die wichtigsten nach der Türkei mit Abstand Jugoslawien
(Serbien und Montenegro) mit 3.853 Einbürgerungen im Inland, Rumänien
mit 1.635, Bosnien und Herzegowina mit 1.536, Kroatien mit 1.008, Ägypten
mit 572, Polen mit 531, der Iran mit 498, Ungarn mit 407, die Volksrepublik
China mit 379, der Irak mit 364, Bulgarien mit 302, Indien mit 297, Mazedonien
mit 257, die Philippinen mit 201, Tschechien mit 193 und die Slowakei mit
186 Neubürgern. (Weitere Details: http://www.oestat.gv.at/
abgerufen am 7.12.00)
Die Wohnbevölkerung Wiens betrug mit Stichtag 31.12.1999
insgesamt 1.608.144 Einwohner, davon waren 284.691 (17,7%) Ausländer
(ca. 124.000 aus den Staaten des ehemaligen Jugosla-wien, ca. 43.400 aus der
Türkei, 17.200 aus Polen und rund 26.500 aus EU-Mitgliedstaaten). Der
Ausländeranteil in den einzelnen Bezirken liegt zwischen 7,2% (23. Bezirk)
und 33% (15. Bezirk). (vgl. http://www.magwien.gv.at/,
abgerufen am 7.12.00)
Die "Möglichkeit" der sich ergebenden "Sprachenvielfalt"
- gesellschaftlich und in den Schulen - wird evident, andererseits aber auch
das Insgesamt an (zweit-dritt-/fremd)sprachlichem Potenzial.
Nach DE CILLIA (1997) existiert im Bewusstsein der überwiegenden Mehrheit
der ÖsterreicherInnen Mehrsprachigkeit nicht; dazu kommt, dass in den
Schulen die deutsche Sprache Pflichtfach für alle SchülerInnen ist
und dass ausländische Kinder nicht-deutscher Muttersprache nach spätestens
sechs Jahren statistisch als "Deutschsprachige" gelten (vgl. De
Cillia, 1997, S.23)
"Österreichs Schulen sind international!" - heißt
es auf der Homepage des zuständigen Ministeriums:
"Kinder und Jugendliche aus 161 Staaten besuchen die Schule in Österreich.
Sprachliche und kulturelle Vielfalt in den Klassenzimmern ist heute eher die
Regel als die Ausnahme. ..." - "Schule ist für alle da!"
- "Kinder von Einwanderern, Flüchtlingen und anderen ausländischen
Staatsangehörigen lernen gemeinsam mit einheimischen SchülerInnen
im Klassenverband. Der gemeinsame Unterricht und der Kontakt in den Pausen
und in der Freizeit ermöglichen diesen Kindern das zwanglose Erlernen
der deutschen Sprache und geben allen SchülerInnen Gelegenheit, das Zusammenleben
mit Menschen aus der ganzen Welt als Selbstverständlichkeit zu erfahren.
- "Deutsch lernen ist wichtig!" Gute Kenntnisse der deutschen
Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung nicht nur für den schulischen
Erfolg, sondern auch für die Integration ins spätere Berufsleben
und in die Gesellschaft. .. " (http://www.bmuk.gv.at/pserv/nichtd.htm)
Betrachtet man das Fremdsprachenangebot an Österreichs Schulen, kommen
hinsichtlich der "Internationalität" allerdings Zweifel auf.
Nach wie vor ist Englisch die am häufigsten gelerne Fremdsprache, gefolgt
von Französisch. Die Sprachen der "Nachbarn", bzw. der Volksgruppen
nehmen sich marginal aus; gelungene Versuche, in welchen Angehörige der
Mehrheit die Sprache der Minderheit lernen, bleiben rar. DE CILLIA (1997)
charakterisiert die Situation pointiert: "Lediglich für die burgenländischen
KroatInnen und UngarInnen sowie Kärntner SlowenInnen kann man ernsthaft
von schulsprachenpolitischen Regelungen sprechen (also nicht für Roma/Sinti,
Wiener Tsche-chInnen, SlowakInnen, UngarInnen, SlowenInnen in der Steiermark),
die, auch wenn sie für beide Bundesländer ursprünglich recht
unterschiedlich waren, letztlich ein hervorstechendes Merkmal ha-ben, nämlich
die Assimilation der nichtdeutschsprachigen Kinder zu fördern."
(De Cillia 1997, S.25)
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1.2.2.Fremdsprachen
in den EU-Staaten und in den Schulen
In der Europäischen Union ist English die am "weitesten verbreitete"
Sprache: Sie ist die Muttersprache von 16 % der europäischen Bürger,
weitere 31 % verfügen über für ein Gespräch ausreichende
Englischkenntnisse. Deutsch ist die Muttersprache von 24 % der EU-Bürger
und wird als Fremdsprache von 8 % der EU-Bürger gesprochen. Französisch
wird von 28 % der Bevölkerung gesprochen, mehr als die Hälfte davon
sind Muttersprachler.
Italienisch nimmt Platz 4 ein, mit ebenso vielen Muttersprachlern wie Französisch,
aber einem deutlich niedrigeren Anteil von Nichtmuttersprachlern (2 %). 15
% der EU-Bevölkerung sprechen Spanisch (11 % als Muttersprache und 4
% als Fremdsprache). (http://europa.eu.int/comm/education/
languages/de/lang/europeanlanguages.html)
Die folgende Grafik zeigt, wie viele europäische Bürger insgesamt die verschiedenen Sprachen der EU sprechen (als Mutter- oder als Fremdsprache):

Unklar bleibt, aus welchem Grund hier "Russisch" unter den EU-Sprachen
angeführt wurde.
Gemäß der oben zitierten Internetpublikation der Europäischen
Union sprechen drei von vier Personen in den Niederlanden, Dänemark (77
%) und Schweden (75 %) gut genug Englisch, um sich an einem Gespräch
beteiligen zu können.
Die meisten Luxemburger (86 %) sind in der Lage, sich auf Französisch
zu unterhalten. In Belgien gilt dies für 38 % der Bevölkerung. In
beiden Ländern ist Französisch eine der offiziellen Landessprachen.
In Luxemburg sprechen 7 % der Menschen mit einer anderen Muttersprache gut
genug Deutsch, um sich an einem Gespräch beteiligen zu können. Deutsch
wird auch in den Niederlanden (59 %) und in Dänemark (49 %) von vielen
Menschen gesprochen.
Im Vergleich zu 1990 hat der Anteil der Personen mit für eine Unterhaltung
ausreichenden Englischkenntnissen in den meisten Mitgliedstaaten zugenommen.
Die stärksten Zuwächse sind in den Niederlanden (+15 %), in Griechenland
(+13 %), in Belgien, Dänemark und in Italien (+9 %) zu verzeichnen. Die
größte Anzahl von Fremdsprachen lernen SchülerInnen in Luxemburg
(im Mittel 2,9 Sprachen), gefolgt von Finnland (2,4), Dänemark und Belgien
(Flämische Gemeinschaft), jeweils 1,9. Es ist allerdings anzumerken,
dass es in Luxemburg, Belgien und Finnland mehr als eine Landessprache gibt.
Die folgende Tabelle zeigt prozentuelle Angaben bezüglich der Schüler,
die in den Ländern der Europäischen Union Englisch, Französisch,
bzw. Deutsch lernen:
|
Land/Region
|
Englisch
|
French
|
German
|
|
Schweden
|
100
|
19
|
42
|
|
Finnland
|
99
|
32
|
12
|
|
Frankreich
|
98
|
-
|
28
|
|
Österreich
|
98
|
13
|
-
|
|
Spanien
|
95
|
10
|
0
|
|
Dänemark
|
94
|
15
|
71
|
|
Deutschland
|
94
|
24
|
-
|
|
Luxemburg
|
76
|
98
|
98
|
|
Niederlande
|
94
|
12
|
14
|
|
Portugal
|
74
|
52
|
2
|
|
Italien
|
72
|
35
|
4
|
|
Belgien (Flemish)
|
70
|
97
|
22
|
|
Belgien (French)
|
60
|
-
|
5
|
|
Griechenland
|
54
|
46
|
5
|
|
Irland
|
-
|
70
|
26 |
Quelle : Eurostat 1999 (die Angaben beziehen sich auf 1995/96 ; für Österreich auf 1996/97, für die Niederlande auf 1995/96; Daten für das Vereinigte Königreich nicht verfügbar).
In einer von Eurostat koordinierten Studie (European Community Household Panel Survey, Wave 2, 1995) wurden mit Ausnahme von Finnland und Schweden dreizehn EU-Staaten erfasst; dabei zeigte sich, dass insgesamt 23% der Altergruppe 16 und darüber, die wöchentlich 15 Stunden und mehr arbeiten, in ihrem Beruf eine Fremdsprache gebrauchen.
|
Land
|
Prozentsatz der Befragten,
die beruflich
eine Fremdsprache gebrauchen |
| Luxemburg |
90
|
| Belgien |
43
|
| Dänemark |
42
|
| Niederlande |
40
|
| Österreich |
25
|
| Spanien |
25
|
| Deutschland |
22
|
| Frankreich |
21
|
| Griechenland |
18
|
| Portugal |
13
|
| Italy |
11
|
| Ireland |
10
|
| UK |
7
|
Quelle: ECHP Wave 2 (1995).
Es zeigen sich beträchtliche
Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern: die höchsten Prozentsätze
liegen in Belgien und Luxemburg, aber auch in Spanien. Erwartungsgemäß
werden in den beiden englischsprachigen Ländern (Irland, Vereinigtes
Königreich) Fremdsprachen im beruflichen Kontext am seltensten gebraucht.
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1.2.3.
Einige Anmerkungen zu den Fremdsprachen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa
FÖLDES (1994) verweist auf "markante Diskrepanzen zwischen schulischen
- in der Regel bildungsorientierten - Lehrzielsetzungen und praktischen Lernerwartungen"
und zitiert im Bezug auf Polen den Spruch Zabrockis ‚Heute lernen wir die
deutsche Sprache nicht für die Salons, sondern für die Fabrikhallen'
und im Bezug auf die Tschechische Republik die Devise ‚Es ziemt sich, Englisch
zu kennen, aber Deutsch wird gebraucht'." (Földes, 1994 S. 10)
Er verweist auf das soziolinguistische Phänomen, dass "die deutsche
Sprache mittel- und osteuropaweit stärker in ländlichen Gebieten
als in Großstädten verwurzelt ist, also: je kleiner die Ortschaft,
desto verbreiteter ist Deutsch, und je größer der Ort, umso wahrscheinlicher
die Favorsisierung von Englisch." Hinsichtlich der Frage "Englisch"
oder "Deutsch" verweist FÖLDES (1994) auf ein "Kopf-an-Kopf-Rennen
... die Positionen des Deutschen scheinen vor allem in Ungarn, in Tsche-chien
(etwas mehr in Böhmen als in Mähren) und in der Slowakei, aber auch
in Polen besonders stabil. Französisch hat nur in Rumänien und Bulgarien,
etwas weniger in Polen bestimmte Chancen, obwohl das relative Gewicht dieser
Sprache gegen Deutsch und Englisch auch dort abnimmt." (Földes 1994
S.5)
Historisch, kulturell, politisch und geographisch gesehen nimmt in der Tschechischen
Republik die deutsche Sprache einen festen und stabilen Platz unter den fremden
Sprachen ein. Trotzdem ist in den letzten Jahren ein fragiler Entwicklungsprozess
zu spüren, der diesen stabilen Platz - mindestens an einigen Orten -
ein wenig bedroht.
Ungefähr bis in die Hälfte der 90er Jahre kann man in der Tschechischen
Republik eine Ausgewogenheit zwischen "Englisch" und "Deutsch"
im schulischen Bereich finden. Die erste Fremdsprache wird ab der vierten
Klasse erlernt, die Schüler haben die Möglichkeit, selbst die fremde
Sprache zu wählen. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen (das betrifft hauptsächlich
die Frage kompetenter FremdsprachenlehrerInnen), werden Anfang der 90er Jahre
in den meisten Schulen überwiegend Englisch und Deutsch, wesentlich weniger
Französisch, in einigen Fällen noch Russisch, Italienisch oder Spanisch
als erste Fremdsprache gelernt. Seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre
hat sich die Situation eindeutig zugunsten der englischen Sprache (Großstädte,
Gymnasien) geändert, wobei aber zum Beispiel "in den Berufsschulen
und Grenzregionen zu Österreich und Deutschland die deutsche Sprache
noch heute überwiegt" (vgl. Tschechische Bildung und Europa. Praha
1999, S.53).
Mit den innovativen bildungsstrategischen Schritten (das tschechische Weißbuch)
werden wesentliche Veränderungen auch im Bereich des Fremdsprachenunterrichts
geplant. Ausgehend vom Kontext der Mehrsprachigkeit und Multikulturalität
soll die erste Fremdsprache ab der dritten Klasse gelernt, die zweite Fremdsprache
als Wahlfach noch im Laufe der neunjährigen Schulpflicht angeboten werden.
(Vgl. diesbezüglich auch Z. Helus, in: Seebauer [Hg.], 2001). Dadurch
entstehen die Voraussetzungen, dass die deutsche Sprache wieder in einem größeren
Maßstab den Weg in den schulischen Bereich finden kann, wo sie nicht
nur "für Fabrikhallen, sondern auch für die Salons" unterrichtet
werden kann.
1.3. Der
pädagogische und fremdsprachendidaktische Aspekt
Auf den erweiterten Leistungsbegriff, in dessen Ansatz "Schulleistung"
eher "das Produkt aus zwangsfreiem Lernen, schöpferischer Aktivität,
Selbständigkeit und Verantwortlichkeit des Handelns" (Bendler 1995
S. 11) ist als das Ergebnis der Überprüfung operationalisierter
Lernziele wurde bereits im ersten Teil der COMENIUS-Publikation (vgl. Manak/Seebauer;
Seebauer/Helus) hingewiesen.
Offene Lernformen verweisen auf einen Leistungsbegriff, der über den
Erwerb fachbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten hinausragt. BENDLER
(1995) fasst dies anschaulich in einer Grafik:

Erweiterter Lern- und Leistungsbegriff nach Bendler 1995, S. 12.
Innerhalb dieses erweiterten
Lern- und Leistungsbegriffs ist der Fremdsprachenunterricht in jüngster
Vergangenheit durch folgende Trends zu charakterisieren:
Frühzeitiges Erlernen von Fremdsprachen (vgl. Seebauer
1997),
Erschließung neuer Themengebiete mit Hilfe von Fremdsprachen
(vgl.: http://www.euroclic.net/)
Sprachen lernen mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien,
mehrsprachige Verständigung (vgl.: http://crim.inalco.fr/recomu/),
Nutzung virtueller Ressourcen (vgl.: http://linguanet-europa.org)
...
Zeitgemäßer Fremdsprachenunterricht
lässt sich somit durch folgende Elemente kennzeichnen (vgl. auch Kieweg
1999, Rampillon 1999):
Kognitiv-konstruktivistisches Lernen involviert die Lernenden
stärker in den Lernprozess und zwingt sie nicht, "fertige Lerninhalte"
zu übernehmen. Lernen versteht sich als aktive Konstruktion des Wissens
und als autonomer, experimenteller Prozess, ausgelöst und beschleunigt
durch eine anregende reich gestaltete Lernumgebung (authentische Materialien,
Aufgaben und Interaktionsformen unter Einbeziehung von native speakers und
Experten....).
Sozialintegrative Lernprozesse fördern das soziale Lernen
und werden somit den gesellschaftspolitisch erforderlichen Schlüsselqualifiaktionen
gerecht; bei Kleingruppenarbeit haben Lernende/Studierende die Möglichkeit,
individuell formulierte Hypothesen zu überprüfen und an ande-ren
subjektiven Vorstellungen zu relativieren;
Lernen im multimodalen Umfeld durch systematische Nutzung traditioneller
Medien und neuer Technologien (als Ressourcen) sowie die gezielte Entwicklung
der Organisationstüchtigkeit (zeitliche Planung, Zieldiskussionen, Arbeitsverteilung,
Informationsquellen und -beschaffung, Dokumentation der Projektergebnisse,
sprachliche Ziele, Evaluierung der Verfahren und der Ergebnisse ...) bilden
den Konnex zum außerschulischen Bedarf und den Schlüsselqualifikationen;
Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten ermöglicht
die Einübung zeitgemäßer Arbeitstechniken (Nachschlagewerke
benutzen, im Internet nachforschen, Informationen systematisch auswerten,
diverse Möglichkeiten der Publikation nutzen: Ausstellung, Collage, Schülerzeitung
...). Autonomes und autodidaktisches Lernen ist zukunftsorientiert und kann
im Fremdsprachenunterricht durch die Vermittlung und Reflexion von Spracherwerbsstrategien
grundgelegt werden.
Betrachtet man andererseits
die Schularbeitenpraxis/Lernerfolgskontrolle/Leistungsmessung im Bereich des
Fremdsprachenlernens, dann wird evident, dass bislang praktizierte Formen
sich in Lückentexten, Multiple-choice-Aufgaben, Umformungen
(aktiv-passiv, diverse Tempora ...), Beantworten von Fragen zu einem gemeinsam
erarbeiteten Text, Dialog-Bausteine ordnen, Nacherzählungen, Geschichten
zu Ende erzählen ... erschöpfen, und
selbst die Berücksichtigung der vier Fertigkeiten (Sprechen,
Hören, Lesen, Schreiben) in einer Gesamtbeurteilung (Jahrezeugnis, Übertritt
in einen anderen Schultyp ...) nicht immer gelingt.
Die Note im Jahreszeugnis reflektiert hingegen häufig das Ergebnis des
punktuellen Abprüfens grammatischer und/oder lexikalischer Teilbereiche.
Von einer Erfassung (zweit-/mehr-/ fremdsprachlicher Gesamtleistungen eines
Kindes, wie es beispielsweise das Fremdsprachenportfolio ermöglicht,
ist die Schule weit entfernt.
Die Diskrepanzen, die sich zwischen zeitgemäßen pädagogischen
und unterrichtspraktischen Modellen des Lernens und den landläufigen
Formen der Leistungsüberprüfung/-messung/-... manifestieren, skizzieren
allerdings nur den Mikrobereich der Problematik.
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weiter zu: 2. Indikatoren für schulische Standards
am Beispiel der Fremdsprachen
[1]
An 29 Volksschulen gibt es Unterricht in Kroatisch, an Hauptschulen und AHS
wird Kroatisch als Freifach angeboten; dem Landesschulrat von Burgenland gehört
ein eigener Inspektor für das kroatische Schulwesen an.![]()
[2]
In 8 Gemeinden bzw. Gemeindeteilen
existieren (1994) 2-sprachige topographische Aufschriften. Die Anzahl der
Personen,
die Slowenisch als Umgangssprache verwenden, hat sich 1991 bei rund 20.000
stabilisiert.![]()
[3]
Zu Emigrationswellen von
Tschechen nach Österreich kam es nach 1948 und besonders nach der Niederschlagung
des "Prager Frühlings" 1968/69 (162.000 Flüchtlinge, von
denen 12.000 in Ö. blieben). 1991 lebten in Österreich 19.458 Personen
mit Tschechisch als Umgangssprache, fast die Hälfte davon in Wien. 1994
wurde der Volksgruppenbeirat für die tschechische Volksgruppe beim Bundeskanzleramt
konstituiert.
[4]
Der Großteil der Roma, die heute in Österreich leben, kam seit
den sechziger Jahren im Zuge der Arbeitsmigration hierher.
Im schulischen Bereich werden die Roma im Minderheiten-Schulgesetz für
das Burgenland (BGBl. 641/1994) erstmals erwähnt. (Quellen: http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.v/
v745519.htm) ![]()