FRAUEN UND MÄDCHEN IN ARBEITSWELT UND SCHULE -
VON TRADIERTEN SELBST- UND FREMDWAHRNEHMUNGSMUSTERN ZUR
"GENDER MAINSTREAMING"-BEWEGUNG ALS CHANCENOPTIMIERUNG

Renate Seebauer, Pädagogische Akademie Wien/Bund
mit einem Beitrag von Zdenek Helus, Karlsuniversität Prag

Im vorliegenden Studientext wird gezeigt, dass Frauen und Männer in der Gesellschaft unterschiedliche Lebensbedingungen und Chancen vorfinden; dass Mädchen/Frauen und Knaben/ Männer auf Grund geschlechtsspezifischer Sozialisation unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse entwickeln und dass Mädchen/Frauen und Knaben/Männer von gesellschaftlichen Prozessen und deren Auswirkungen in verschiedener Form betroffen sind - weitestgehend unabhängig von politischen Entwicklungen in den letzten 50 Jahren - wie am Beispiel Österreichs und der Tschechischen Republik veranschaulicht wird. Tradierte Selbst- und Fremdwahrnehmungsschemata werden darüber hinaus durch geschlechtsspezifische Verhaltensweisen von LehrerInnen gegenüber Mädchen und Knaben sowie durch Darstellungen und Aussagen in Schulbüchern in tradierte Bahnen gelenkt, gleichwie Frauenförderpolitik die tradierten Rollen weitgehend zementierte. Besondere Hoffnungen richten sich auf den "Gender Mainstreaming-Ansatz", in dessen Gefolge zu Beginn des 3. Jahrtausends Veränderungen in allen Politikbereichen Platz greifen müssen.

 

Der Studientext gliedert sich in folgende Abschnitte:

1. Frauen und Arbeitswelt
1.1. Frauen und Beschäftigung in Europa - einige Fakten plakativ aufgelistet
1.2. Frauen und Politik am Beispiel der Salzburger "Bürgermeisterinnen-Studie"
1.3. Frauen und Armutsfaktoren in Österreich
1.4. Zur aktuellen Situation in der Tschechischen Republik
2. Gleichbereichtigung von Mann und Frau als demokratisches Grundprinzip
und Teil der Menschenrechte

2.1. Zum aktuellen Stand europäischer Initiativen
2.2. Die strategischesn Ziele des Rahmenprogramms Gemeinschaftsprogramm für die
Gleichstellung der Geschlechter (2001-2005)

3. Mädchen und Frauen im Schul- und Bildungswesen
3.1. Historischer Exkurs mit Österreich-Bezug
3.2. Koedukation - pro und kontra
3.3. Selbst- und Fremdwahrnehmung bei Knaben und Mädchen
3.4. Geschlechtsspezifisches Verhalten von LehrerInnen gegenüber den Kindern
3.5. Neue Wege innerhalb der Koedukation am Beispiel der allgemein bildenden höheren
Schule Rahlgasse in Wien

4. "Gender Mainstreaming" als Strategie zur Chancenoptimierung für Mädchen und
Frauen

Anregungen zur individuellen Weiterbearbeitung der Thematik
Literaturangaben

 

1. Frauen und Arbeitswelt
1.1. Frauen und Beschäftigung in Europa - einige Fakten plakativ aufgelistet

Im Durchschnitt besteht für Frauen in Europa eine größere Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, als für Männer. 1997 war die Arbeitslosigkeit bei Frauen um ca. 3% höher als bei Männern (12,5% gegenüber 9,3%).
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist jedoch je nach Land unterschiedlich: In Dänemark, dem Land mit dem niedrigsten Gefälle, bezogen Anfang der 90er Jahre weibliche Arbeiter und Angestellte ca. 84% des Gehalts ihrer männlichen Kollegen; die größte Differenz bei der Bezahlung von männlichen und weiblichen Arbeitern bestand in Großbritannien, wo die Frauen nur 67% des entsprechenden Lohns der Männer erhielten.
Unter den Niedriglohnbeziehern - sie beziehen weniger als 66% des Durchschnittseinkommens aller Lohn- und Gehaltsempfänger eines Landes - sind Frauen überrepräsentiert.
Die Niedriglohnrate bei Frauen am Anfang der 90er Jahre betrug in Deutschland 82%, in Frankreich 51% und in Großbritannien 63%.
Teilzeitarbeit ist noch immer ein Reservat für Frauen. Anteil der Teilzeitarbeit ist in den einzelnen Staaten höchst unterschiedlich. In Dänemark, Großbritannien und in den Niederlanden ist der Anteil besonders hoch.
Anfang der 90er Jahre leisteten in den Niederlanden ca. 55% der insgesamt erwerbstätigen Frauen Teilzeitarbeit, während in Ländern wie Portugal, das einen höheren Anteil weiblicher Erwerbstätiger aufweist, 90% der erwerbstätigen Frauen einer Ganztagstätigkeit nachgehen. In den skandinavischen Ländern ist ein hoher Anteil an Teilzeitarbeit zu beobachten, so zum Beispiel in Dänemark und Schweden, nicht aber in Finnland.
Für Arbeitgeber sind die vergleichsweise niedrigen Kosten der Beschäftigung von Teilzeitkräften und der eingeschränkte Beschäftigungsschutz bei dieser Art von Arbeit in Ländern wie etwa Großbritannien besonders attraktiv. In Ländern wie Frankreich dagegen, wo der Einsatz der Teilzeitarbeit einer stärkeren Regelung unterliegt, ist dies unter den Arbeitgebern weniger populär.
Die Nachfrage nach Teilzeitarbeit steht in einem engen Zusammenhang mit dem Bildungsgrad - weniger gut qualifizierte Frauen unter den Arbeitnehmerinnen zeigen eine größere Präferenz für Teilzeitarbeit und Unterbrechungen ihrer Berufslaufbahn - nicht nur mit dem Umfang der Kinderbetreuung.
Somit steht der Umfang der Teilzeitarbeit in den einzelnen europäischen Ländern in enger Verbindung mit einer Reihe institutionell vermittelter Einflüsse, denen die Nachfrage nach dieser Art von Arbeit sowohl auf seiten der Arbeitgeber wie auf der der Arbeitnehmer ausgesetzt ist.
Frauen sind überproportional erwerbslos: Die Frauenerwerbslosigkeit hat EU-weit nicht nur absolut, sondern auch im Vergleich zu den Männern massiv zugenommen. 1997 war die Arbeitslosigkeit bei Frauen um ca. 3% höher als bei Männern (12,5% gegenüber 9,3%). Problematisch stellt sich dar, dass arbeitslose Männer arbeitslos bleiben, arbeitslose Frauen aber schnell zu "Nichterwerbspersonen" werden, wenn sie in der Familie "untertauchen".
Sie haben schlechteren Zugang zu Ausbildungsplätzen: EU-weit sind die schulischen Leistungen der jungen Frauen oftmals besser als die der Männer. Auch der "Durchbruch" zur Universität ist den Frauen geglückt; beim Zugang zu qualifizierten Ausbildungsplätzen haben sie noch immer die schlechteren Karten.
Frauen haben in allen Staaten der Europäischen Union geringeren Verdienst als ihre männlichen Kollegen: Obwohl Art.119 der Gründungsverträge der EWG die Lohngleichheit von Frauen und Männern festgelegt und 1976 EG-Richtlinien verabschiedet wurden, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit verlangen, ist dies bisher in keinem Staat der Europäischen Union erreicht.
Anfang der 90er Jahre verdienten Frauen durchschnittlich 70-85% der Männerlöhne, wenn sie Industriearbeiterinnen waren. Im Dienstleistungssektor verdienten Frauen im Handel durchschnittlich 65-70%, bei Versicherungen 70-75% und bei Banken 75-80% des Entgelts ihrer männlichen Kollegen. Eine Umkehr dieser Entwicklung und damit ein Schließen der Einkommenschere zwischen den Geschlechtern ist nicht in Sicht.
Sie arbeiten in "ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen": EU-weit finden wir viele Frauenarbeitsplätze in Klein- und Mittelbetrieben. Dort gewinnen Flexibilisierungsstrategien aufgrund der stärkeren Konkurrenzbedingungen zunehmend an Attraktivität. "Ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse" existieren aber auch im Dienstleistungssektor, im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen. Erwerbslosigkeit, Teilzeitarbeit, niedrigere Entlohnung und ungeschützte Arbeit führen dazu, dass zwischen 75 und 92% aller Frauen, die in der Europäischen Union leben, ihren Lebensunterhalt nicht unabhängig von anderen Personen (zumeist des Ehemannes) oder vom Staat bestreiten können.
(Vgl. http://erikamann.com/europe/frauen_grundlagenge.html)

1.2.Frauen und Politik am Beispiel der Salzburger "Bürgermeisterinnen-Studie"
"Bei den Salzburger Gemeindevertretungswahlen 1999 kandidierten in 119 Gemeinden insgesamt dreizehn Frauen für das Bürgermeisteramt, davon eine Frau in der Landeshauptstadt Salzburg. 1994 waren es noch insgesamt achtzehn Frauen gewesen, die sich um das Bürgermeisteramt beworben hatten. Weder 1994 noch 1999 war es einer Frau gelungen, sich gegen die männlichen Mitbewerber durchzusetzen. Das Bundesland Salzburg hat also als einziges Bundesland - Wien ausgenommen - nach wie vor keine Bürgermeisterin, und auch sonst ist die politische Repräsentanz von Frauen auf kommunaler Ebene sehr gering ..." - für das Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung des Landes Salzburg Anlass genug, eine Studie "Zur Situation von Politikerinnen im Land Salzburg" in Auftrag zu geben. (Rotschopf, [Hg.] 1999, S. 5; Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung des Landes Salzburg)
Der Bericht stützt sich auf eine qualitative Befragung der SpitzenkandidatInnen zur Gemeinderatswahl 1999 (jeweils halb- bis zweistündige Interviews) sowie auf eine Telefonumfrage (Zufallsstichprobe; n= 401), die die Wahrnehmung von Frauen als Kommunalpolitikerinnen erhob. Dabei wurde thematisiert, ob die Gemeindebürger und -bürgerinnen bereit sind, einer Frau, die für eine politische Spitzenfunktion auf lokaler Ebene kandidiert, ihre Stimme zu geben.

Insgesamt ließen sich folgende Problemfelder heraus filtern (vgl. Rotschopf, [Hg.] 1999, S. 98ff.):
Frauen-Familie-Berufstätigkeit: dieses betrifft die Vereinbarkeit des politischen Engagements der Frauen mit ihrer Familie, die fast zur Gänze für die Familie zuständig bleiben. Dieses Strukturproblem wird durch eine nach wie vor dominierende Einstellung eines Großteils der Bevölkerung verdoppelt, in der traditionelle Rollenbilder und die damit verknüpfte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung tief verankert sind. Politikerinnen stoßen nicht nur in ihrem eigenen Leben auf das Problem der Vereinbarkeit von Beruf bzw. politischem Engagement und Familie, sondern werden von Seiten der WählerInnen zusätzlich damit konfrontiert. Die Umfrage in der Bevölkerung zeigte, dass ein zentraler Grund, Frauen in der Politik nicht zu akzeptieren, in der ihnen zugeschriebenen Verantwortung für die Familien- und Hausarbeit liegt.
Frauen-Politische Parteien: Frauen beurteilen die traditionellen Politikformen und daher auch die etablierten Parteien kritischer als Männer und bevorzugen eher unkonventionelle politische Beteiligungsformen. Trotzdem werden ein Großteil der kommunalpolitischen Funktionen und Ämter von klassischen Parteien und nicht von kleinen Listen wahrgenommen. Handlungsbedarf ist also bei den etablierten Parteien gegeben. Sowohl die Umfragedaten als auch die Interviews mit den Spitzenkandidatinnen zeigen, dass die Parteien sehr kritisch beurteilt werden: Die Politikerinnen nehmen die Frauenförderungspolitik innerhalb der Parteien als "halbherzig" wahr, und die WählerInnen zeigen sich bezüglich der Frauenfreundlichkeit der Parteien ebenfalls sehr skeptisch.
Die "gesellschaftliche Verankerung": PolitikerInnen bewerten die Verankerung im örtlichen Vereinsleben als zentral. Gleichzeitig stellt gerade diese Form der "gesellschaftlichen Verankerung" für Frauen eine größere Hürde als für Männer dar, da viele Vereine männlich geprägt sind und intensives Engagement in Vereinen mit den Zeitstrukturen von Frauen kaum vereinbar ist. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass große Teile der Bevölkerung der Vereinstätigkeit von PolitikerInnen gar keine oder nur mäßige Bedeutung zumessen. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass Vereine vor allem in den traditionell geprägten Gruppen wichtig sind, außerhalb aber keine alles überragende Rolle mehr spielen.
Die Kompetenzzuschreibung: Die Politikerinnen betonten alle, dass sie die fachliche Anerkennung als harten Kampf wahrnahmen. Die Umfrage ergab, dass Fachkompetenz undifferenziert als männlich besetzte Eigenschaft gesehen und sehr häufig Politikerinnen abgesprochen wird. Die Rangliste wünschenswerter Eigenschaften von PolitikerInnen ergab, dass vier der sechs wichtigsten Eigenschaften als "weiblich besetzt" wahrgenommen werden: Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitsempfinden, Einsatzbereitschaft, Kontaktfreudigkeit - Eigenschaften, die Frauen zugesprochen werden. In der Sichtweise der Bevölkerung existieren also weibliche Stärken; sobald jedoch von Politikerinnen gesprochen wird, ist die Diskussion auf sogenannte weibliche Defizite fixiert. Dies ist nur möglich, wenn männliche Politikpraxis zur Norm erhoben bleibt.

1.3.Frauen und Armutsfaktoren in Österreich
Das Österreichische Statistische Zentralamt bezeichnet all jene als arm, die mit ihrem Einkommen weniger als 50% des nationalen Durchschnittseinkommens erzielen. Die Verbrauchsausgabengrenze beträgt für Unselbständige pro Kopf ATS 6.440,--. Dies bedeutet: 700.000 Personen (berechnet nach Einkommen) oder. 1,5 Millionen Personen (berechnet nach Ausgaben) können für die Bereiche Wohnen, Einrichtung, Bildung und Fortbewegung nur ein Viertel oder nur ein Fünftel jenes Betrages auf wenden, der im österreichischen Durchschnitt dafür ausgegeben.
wird. (E. Talos, Wien, 1997)
Armut ist keineswegs nur mehr auf "Randschichten" beschränkt. Von Armut bedroht sind bereits:
- 46% der Arbeitslosen
- 25% der HilfsarbeiterInnen
- 14% der ArbeiterInnen
- 8% der Angestellten (E. Talos, Wien).
Als Hauptfaktoren gelten:
Mangelnde Ausbildung: Mehr als vier Fünftel der sozial Schwächsten in Österreich absolvieren maximal die Pflichtschule (H. Steiner, BMAS, 1995). Für viele Jugendliche, vor allem für Mädchen, ist schon mit 15 Jahren klar, dass sie bis zu ihrem Lebensende zu den sozial Schwächsten gehören werden und im Erwerbsleben höchstens Zugang zu den schlecht bezahlten, unsicheren Arbeitsplätzen erhalten.
Ungleiche Lebenschancen: Lebenschancen werden - analog zur Beschaffenheit des österreichischen Sozialsystems - vorwiegend über Erwerbsarbeit verteilt. Verstärkt wird das Phänomen dadurch, dass das österreichische Sozialversicherungssystem auf das klassische Normalarbeitsverhältnis zugeschnitten ist; Arbeitslosigkeit und geringes Einkommen sind die Folgen und werden zu wesentlichen Armutsfaktoren. Vor allem Frauen sind hier betroffen:
Sie werden in der Berufshierarchie schlechter eingestuft und arbeiten im Bereich der "Armutslöhne".
Sie haben de facto noch immer für die Kinderobsorge die Alleinzuständigkeit. Sie sind zunehmend Alleinerzieherinnen.
Mütter werden mangels ausreichender Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in nicht existenzsichernde Teilzeitarbeit bzw. geringfügige und ungeschützte Arbeit abgedrängt.
Armut trotz Erwerbsarbeit: Der Anteil der Personen in Österreich, die "in Armut arbeiten" ("the working poor"), ist groß. Diese Menschen haben zwar Arbeit, oft sogar eine Vollzeit-beschäftigung, aber zu geringe Löhne bzw. Gehälter, um davon außerhalb von Armut leben zu können. Einkommensarmut ist überwiegend Frauenarmut.
In Österreich verdienen 20% der unselbständig Erwerbstätigen weniger als ATS 12.000,-- (  872,--) monatlich (laut Lohnsteuerstatistik 1996 [nicht arbeitszeitstandardisiert]).
10% der Beschäftigten verdienen weniger als ATS 12.000,--(  872,--) brutto, die Mehrzahl sind Frauen (laut Mikrozensus 1995 [arbeitszeitstandardisiert]).
Für einen Vollzeitjob erhalten noch immer 226.000 Personen (das sind zu zwei Drittel Frauen) weniger als ATS 12.000,-- (  872,--) brutto für ihre Arbeit, auch hier überwiegen die Frauen.
Während nur jeder vierte Mann als Hilfsarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft unter ATS 10.000,-- (  726,--) netto verdient, verdient diesen Betrag unter den Frauen:
jede dritte Arbeiterin,
zwei Fünftel der Hilfsarbeiterinnen,
jede vierte Angestellte mit Hilfstätigkeit
jede fünfte Angestellte mit gelernter Tätigkeit.
Ungeschützte Arbeitsverhältnisse: "Familienpflichten" und der Mangel an Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwingen den Großteil der Frauen, in jenem Teil des Arbeitsmarktes zu bleiben, in dem unsichere, schlecht bezahlte, arbeits- und sozialrechtlich nicht oder nur mangelhaft geschützte Arbeitsplätze angeboten werden.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: 70% der geringfügig Beschäftigten in Österreich sind Frauen.
Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit: Auf Männer entfallen nur schmale 1,5 % (1.600 männliche Beschäftigte) aller Teilzeit-Arbeitsplätze in Österreich. Das verfügbare Einkommen der Teilzeitbeschäftigten beträgt durchschnittlich ATS 6.000,-- (  436,--) (inklusive Familienbeihilfe), das einer Arbeiterin sogar nur ATS 4.500,-- (  327,--). Mit diesem "Taschengeld" wird eine unabhängige Lebensführung unmöglich.
Alleinerzieherinnen: Alleinerzieherinnen- Haushalte sind überproportional unter den Armutsgefährdeten zu finden. Jedes 5. österreichische Kind ist arm (Institut für Familienforschung des Bundes, Wien 1997). Von den Alleinerzieherinnen (14.642 Mütter im Jahr 1998) leben 23,4% der Angestellten und 37,5% der Arbeiterinnen in Armut. Und das bereits bei Vorhandensein von nur einem Kind (Mikrozensus 1993 und Landesstatistik Salzburg 1996).
Arbeitslosigkeit: Wenn für mindestens 6 Monate oder ein Jahr keine Möglichkeit besteht, einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden, besteht größte Armutsgefährdung. Gerade ältere Arbeitnehmerinnen sind davon besonders betroffen. Mehr als die Hälfte aller langzeitarbeitslosen Haushalte hat ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter der Armutsgrenze.
Frauen im Alter: Österreich hat eine Million Frauen, die über 60 Jahre alt sind; ein Drittel davon sind Mindestrentnerinnen; sie haben lediglich eine Pension in der Höhe des Einzel-Ausgleichszulagen-Richtsatzes; für das Jahr 2000 sind das ATS 8.312,-- (  604,--) monatlich. 4 von 10 Frauen haben eine Pension, die unter ATS 8.000,-- (  581,--) liegt; sie leben damit unter dem Existenzminimum.
(Angaben nach: Liane Pluntz, Frauenreferentin AK-Salzburg; Salzburger Netzwerk Frauenarmut Frauenarmut in Salzburg - Zahlen, Daten, Erfahrungen als Arbeitsgrundlagen; Frauenarmut in Salzburg Zahlen, Daten, Erfahrungen - 2000).

1.4. Zur aktuellen Situation der Frauen in der Tschechischen Republik
Aus historisch-politischen, kulturellen und ökonomischen Gründen hätte sich die Situation der tschechischen Frauen während der letzten 50 Jahre ähnlich entwickelt wie in Österreich - allerdings hat der Eingriff des kommunistischen Regimes (1848-1989) die zu erwartende kontinuierliche Entwicklung radikal geprägt - mit Konsequenzen, die bis heute spürbar sind.
Ähnliche Trends lassen sich auch in anderen postkommunistischen Ländern der mittel- und osteuropäischen Länder verfolgen: in der Slowakischen Republik, in Slowenien, Polen und in Ungarn. Verständnis für diese Situation aufzubringen ist aus dem Grund von Bedeutung, da sich die genannten Länder in bedeutsamer Kandidatenposition zur EU-Mitgliedschaft befinden und die "Frauenproblematik" eine von den dringendsten Aufgaben darstellt.
Kurz nach der kommunistischen Machtübernahme (1948) wurde eine harte politische Linie deklariert, deren zufolge in möglichst kurzer Zeit die Mehrheit der Frauen in der Tschechoslowakei einer Berufstätigkeit zuzuführen. Diese Maßnahme hatte nicht nur ökonomische, sondern auch ideologisch-politische Gründe. Als Ergebnis einer konsequenten Durchführung dieser Linie wurden 97% der Frauen einer Berufstätigkeit zugeführt.
Dieser radikale Positionswandel der tschechoslowakischen Frauen erzeugte in vielen von ihnen Enthusiamus und Engagement, besonders im Zusammenhang mit Qualifikation, Studium, Karriere und umfangreicheren Sozialkontakten; er hatte Auswirkungen auf ihr Selbstbewusstsein und Unabhängigkeitsgefühl sowie auf ihr Gefühl der Befreiung; zugleich aber brachte er auch viele Probleme mit sich. Nur wenige Ehemänner waren bereit, einen proportionalen Anteil der Aufgaben im Haushalt zu übernehmen und die traditionell patriarchalischen Gewohnheiten zu überwinden. In der Folge fühlten sich manche Frauen und Mütter als Opfer des Betruges: überbelastet durch Verpflichtungen in Beruf und Haushalt was nicht zu vereinbaren war. Überbelastung und Überdruß von ideologischer Schönfärberei führen bei vielen Frauen zu einer romantisierenden Träumerei von einem ruhigen, stressfreien Leben als Hausfrau vergangener Zeiten wie Untersuchungen zu Einstellungen der Frauen kurz vor der demokratischen Revolution 1989 zeigen - allerdings ohne Konsequenzen hinsichtlich einer Veränderung. Der hohe Wert des Berufs hat sich hingegen weiter bestätigt und ist zu Ende der neunziger Jahre sogar noch gestiegen.
Vor dem Hintergrund der historischen Gegebenheiten stellt sich die aktuelle Situation der tschechischen Frauen in der Arbeitswelt folgendermaßen dar (vgl. Cermáková, 1999; Kucharová, 1999):
Ein, auch im internationalen Vergleich dominierendes Merkmal ist die hohe Beschäftigungsquote der Frauen: 44% aller Berufstätigen in der Tschechischen Republik sind Frauen - kontinuierlich bereits über vier Generationen, bei steigender Tendenz. Sie ist als Selbstverständlichkeit generell akzeptiert und hat auch die Lebensstilkultur geprägt. Diese Tatsache wird dadurch verstärkt, dass mehr als 80% der beschäftigten Frauen die volle Arbeitszeit annehmen (42,5 Stunden pro Woche); weitere 3% üben nebenbei noch einen zweiten Beruf aus. Die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung ist in der Tschechischen Republik (im Gegensatz zu den EU-Staaten) eher gering. Zum Vergleich: Nur 60% der amerikanischen (USA) Frauen, 20% der deutschen und 10% der holländischen Frauen widmen wöchentlich mehr als 40 Stunden dem Beruf.
Das klassische Modell einer Hausfrau praktiziert permanent nur 1% der Frauen in der Tschechischen Republik im arbeitsfähigen Alter. Alle Untersuchungen nach 1995 bestätigen die Ablehnung des "Nur-Hausfrau-Seins", dem das Bedürfnis nach Unabhängigkeit entgegensteht. Zugleich aber deklarieren die berufstätigen Frauen die Sorge um das Wohlbefinden ihrer Kinder als Priorität, die vor der Berufskarriere rangiert. Infolge dessen akzeptieren die Frauen höhere berufliche Positionen der Männer und eine bessere Entlohnung; aber immer weniger häufig opfern sie ihre Arbeit zu Gunsten ihrer Ehemänner (1951: im Mittel 2,62; 1995: im Mittel 2,81 - gemessen an einer dreistufigen Skala, bei der "3 = nicht abgeben" bedeutet).
Die Frauenarbeitslosigkeit beträgt in der Tschechischen Republik 8%, bei den Männern 5%; bei Frauen mit Hochschulausbildung jedoch nur 2,9%.
Die Löhne der Frauen betragen im Mittel nur 73% der Löhne der Männer. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern unterschiedlicher Ausbildungsstufen (insgesamt zählt man 10 Kategorien) zeigen einige überraschende Befunde: So zeigt sich der zweitgrößte Unterschied (68%) bei den Universitätsabsolventen, bei den Universitätspostgraduierten hingegen der niedrigste (81,8%).
Zu den alarmierenden Unterschieden zwischen berufstätigen Männern und Frauen gehört die Besetzung der höheren Positionen in der Managementhierarchie: Hier ist das Verhältnis 9,1 : 3,7 zugunsten der Männer. Dieses Verhältnis blieb während der letzten 10 Jahre konstant.
Genauso alarmierend ist die Präsenz der Frauen in der Politik (vgl. Havelková, 1999); besonders in parlamentarischen Funktionen und in der Regierung. Bis 1989 (in der kommunistischen Ära) funktionierte eine Regelung, nach der die Frauenquote im Parlament 30% der Abgeordneten betragen musste. Wenngleich es nur eine formale Errungenschaft war, sank nach der Revolution die Präsenz der Frauen im Parlament auf 10%! Erfreulicherweise erreichte sie zu Ende der neunziger Jahre 15%, was aber noch immer unter dem EU-Durchschnitt liegt.
Im häuslichen Bereich fühlt sich die berufstätige tschechische Frau stärker belastet als ihr Ehemann, aber gleichberechtigt im Bezug auf Entscheidungen. Die Verpflichtungen im Haushalt (vgl. Krížková, 1999) werden nach Ansicht der Frauen im Mittel zu 37% vom Ehepaar gemeinsam erledigt, 63% erledigen die Frauen alleine; tschechische Männer geben hingegen an, dass die gemeinsam erledigten Aufgaben 33,5% betragen, die vom Mann allein erledigten hingegen 0,5%. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Verteilung der Verpflichtungen im Haushalt in der Tschechischen Republik besser gelöst ist als in anderen postkommunistischen Ländern (konkret Ungarn und Polen), aber etwas ungünstiger als in den EU-Ländern (Deutschland, Großbritannien, Holland). In Deutschland und Großbritannien zeigen sich jedoch größere Unterschiede hinsichtlich Einschätzung der Anteile von Frau und Mann).
Der Zusammenfassung einer Untersuchung durch Interviews folgend (vgl. Raabe, 1999) fühlt sich die tschechische Frau im Vergleich zur "westlichen" Frau als mehr belastet, aber auch von ihrem Mann unabhängig und fähig, ihr Leben selbständig zu organisieren, im Bezug auf ihre Familie entscheidende Verantwortung zu tragen, ohne zu jammern.
Die tschechische öffentliche Meinung - einschließlich der Frauen - ist sich dessen bewusst, dass die Frauen in vieler Hinsicht eine schwierigere Position einnehmen als die Männer und manchmal auch ungerecht behandelt sind, entwickelt aber keine konkreten Maßnahmen, Mechanismen ...zu einer effektiven Korrektur. Die "Gender-Problematik" bleibt in sich selbst eingeschlossen, ohne in einem breiteren Spektrum von Problemen identifiziert zu werden und ohne jemanden zu beunruhigen. Feministische Aufforderungen sprechen die Mehrheit der Frauen nicht an - werden eher als extreme Gesten ohne Korrektheit interpretiert und von den Männern mit abschätzender Ironie entwertet. Diese Einstellungen können unter gewissen Umständen, zur Konservierung einiger patriarchlischer Reste in der tschechischen Gesellschaft beitragen. Generell aber, auch unter dem stärkenden Einfluss der Europäischen Union auf die tschechische Politik und öffentliche Meinung, sind Trends zu einer positiven Entwicklung der "Gender-Problematik" erkennbar.

2 Gleichberechtigung von Mann und Frau als demokratisches Grundprinzip und Teil der
Menschenrechte

2.1 Zum aktuellen Stand europäischer Initiativen

Schon im EWG-Vertrag des Jahres 1957 ist der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" festgelegt. In den Folgejahren wurden Richtlinien zur Stärkung der Position der Frauen verabschiedet: Recht auf gleiches Entgelt, Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung und zur beruflichen Bildung sowie zur Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit; Teilzeitarbeit und Schutz von Schwangeren und jungen Müttern am Arbeitsplatz gibt es EU-Richtlinien.
In Artikel 119 des Amsterdamer Vertrages sowie in Artikel 6 des Abkommens über die Sozialpolitik finden sich die aktuellsten Rechtsvorschriften über die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen: zum gleichen Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts, wobei die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in erster Linie der Verbesserung der Lage der Frauen im Arbeitsleben dienen sollen.
(vgl. http://erika mann.com/europe/frauen_grundlagenge.html)
Rechte der Frauen sind selbstverständlich "integraler Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte ... Es sind Grundrechte, die das Recht auf volle Teilhabe - als gleichberechtigte Partnerinnen - in allen Lebensbereichen einschließen. Die Achtung dieser Rechte ist das Fundament für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft." (http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/news/gender_equ_ de.htm)
Aktuelle Trends Europäischer Sozialpolitik finden sich im "Weißbuch: Europäische Sozialpolitik: Ein zukunftsweisender Weg für die Union" (vgl.:http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/ c10112.htm).
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Maßnahmen der Kommission zusammen:

Die Kommission wird:
Aufhebung der geschlechtsspezifischen Aufspaltung des Arbeitsmarktes und Aufwertung der Arbeit der Frauen praktische Verhaltensregeln zu gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit (im Anschluss an das im Juni 1994 angenommene Memorandum), zu Ausbildung und vertikaler Geschlechtertrennung annehmen;
Maßnahmen ausarbeiten, um die fachliche Bildung und die Entwicklung beruflicher Qualifikationen von Frauen zu fördern, wozu auch Maßnahmen gehören, die es Frauen ermöglichen sollen, ein eigenes Unternehmen zu gründen;
Vorschläge zum Abbau diskriminierender Praktiken auf dem Gebiet der Steuerpolitik und des Sozialschutzes sowie zur Individualisierung der Rechte unterbreiten.
Vereinbarkeit von Beruf und Haushalt/ Familie die Verwirklichung der Empfehlung zur Kinderbetreuung verfolgen, indem sie die Umsetzung der Empfehlung auswertet, Eckwerte für Kinderbetreuungsinfrastruktur und -dienste festlegt und nach Wegen sucht, wie die Rollenstereotypen der Geschlechter in der Gesellschaft angegangen werden können;
eine wirtschaftliche Auswertung des Potentials von Infrastrukturen und Leistungen zur Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen vornehmen, was eine Bewertung der Vorgabe quantitativer und qualitativer Ziele für die Verbesserung der Kinderbetreuung sowie des potentiellen Einsatzes von Steuer- und Finanzinstrumenten zur Verbesserung dieser Infrastrukturen und Leistungen beinhaltet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Kommission entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Beschleunigte Einbeziehung von Frauen in die Entscheidungsfindung auch weiterhin den Ausbau der Forschungs-, Informations- und Berufsbildungstätigkeit sowie Vorschläge für konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit der verstärkten Einbeziehung von Frauen in die Entscheidungsfindung sowohl im öffentlichen als auch im privatwirtschaftlichen Sektor fördern;
...

Darüber hinaus wird die Kommission u.a. "die Möglichkeiten zur Schaffung eines Verfahrens zur Überwachung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern in allen betroffenen Bereichen der Unionspolitik untersuchen und die Chancengleichheit als Bewertungskriterium durchsetzen." (vgl.:http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/ c10112.htm).

2.2 Die strategischen Ziele des Rahmenprogramms Gemeinschaftsprogramm für die
Gleichstellung der Geschlechter (2001-2005)

Es ist geplant, dass dieses Programm auf "klar definierte Bewertungskriterien, Monitoring, Benchmarking und Evaluierung" setzten wird. "Der neue Ansatz bedeutet eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Gemeinschaftsprogrammen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern: diese sahen lediglich Einzelmaßnahmen vor, die im wesentlichen aus einer einzigen spezifischen Haushaltslinie finanziert wurden. Im Rahmen des neuen Konzepts werden alle Dienststellen der Kommission aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung zu nennen, einschließlich "Mainstreaming"-Maßnahmen und/oder konkreten Frauenfördermaßnahmen (spezifische Maßnahmen).
Das neue Konzept wird nicht nur die nötige Öffentlichkeitswirkung der breiten Palette an Geschlechtergleichstellungsmaßnahmen der Gemeinschaft gewährleisten, sondern auch die Ausgaben für die Förderung der Geschlechtergleichstellung im Rahmen der verschiedenen Budgets der Gemeinschaftsprogramme und -initiativen besser nachvollziehbar machen." (http://europa.eu.int/comm/employment_social/ equ_opp/news/gender_equ_de.htm)

Als spezielle Ziele werden genannt:
Gleichstellung im Wirtschaftsleben: Hier geht es um eine gerechtere Verteilung der wirtschaftlichen Ressourcen zwischen Frauen und Männern und um die Nutzung der Qualifikationen und Beiträge von Frauen im Wirtschaftsleben, insbesondere in folgenden Bereichen: Beschäftigung, Geschäftsleben, Industrie, Wissenschaft, Unternehmensgründung, Management, Informations- und Kommunikationstechnik, Forschung und Entwicklung usw.
Gleichberechtigte Beteiligung und Vertretung: Hier geht es um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern in allen Entscheidungsgremien, sowohl in qualitativer Hinsicht (Einflussmöglichkeiten) als auch in quantitativer Hinsicht (zahlenmäßiges Verhältnis zwischen den Geschlechtern). Ziel ist es, die Geschlechtergleichstellung auf allen Ebenen zu erreichen. Dies bedeutet, dass Frauen und Männer in Ausschüssen, Regierungen, Parlamenten, Führungspositionen, Gewerkschaften, öffentlichen und privaten Gremien und in allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, in Universitäten, Justiz usw. gleichberechtigt vertreten sein müssen. Nur wenn mehr Frauen verantwortliche Positionen innehaben, können sie an der politischen Entscheidungsfindung mitwirken und einen echten und wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaft leisten. (Zum Vergleich: im Wintersemester 1994/95 kamen an den Wiener Universitäten und Hochschulen und 44% weibliche Studierende ca, 4% ordentliche Professorinnen. [Frauen in Wien, Hg. Magistrat der Stadt Wien]).
Gleichstellung im gesellschaftlichen Leben: Hier geht es um die ungleiche Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Frauen und Männern in bezug auf Arbeitszeit, Freizeit, familiäre Verpflichtungen, bezahlte und unbezahlte Arbeit einschließlich Betreuungs- und Pflegeleistungen, Zugang zu Waren und Dienstleistungen, Wohnung, Verkehr, Gesundheitsversorgung und Sozialschutz.
Veränderung von Geschlechterrollen und Stereotypen: Hier geht es um die Notwendigkeit, durch Bildung, Medien, Kunst, Kultur und Wissenschaft Verhalten, Einstellungen, Normen und Wertvorstellungen zu ändern, die die Geschlechterrollen in der Gesellschaft bestimmen und beeinflussen. Das Ausräumen hartnäckiger Vorurteile und gesellschaftlicher Stereotype ist von wesentlicher Bedeutung für die Schaffung einer echten Geschlechtergleichstellung.
Gleichstellung als Bürgerinnen und Bürger: Hier geht es darum, dass alle Frauen ihre Grund, Bürger- und Menschenrechte ausüben können. Hierzu müssen die gesetzlichen Durchsetzungsmechanismen verstärkt und weiterentwickelt werden. Außerdem sind Juristinnen und Juristen stärker für Gleichstellungsfragen zu sensibilisieren und in diesem Bereich besser auszubilden.
Zwei horizontale strategische Ziele: Zusätzlich wären zwei wichtige Bereiche - Gleichstellung in den Außenbeziehungen der Gemeinschaft, einschließlich Entwicklungspolitik, und Gleichstellung im Erweiterungsprozess - sowohl als strategische Ziele als auch als horizontale Themen - integriert in jedes der genannten fünf strategischen Ziele - zu berücksichtigen.


weiter zu: 3. Mädchen und Frauen im Schul- und Bildungswesen

 

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