Funktionen der Leistungsmessung,
historische Aspekte und aktuelle Erscheinungsformen,
(Ziffernnote und verbale Beurteilung)
Bernhard Thiel, Pädagogische
Akademie Wien/Bund
Im vorliegenden Beitrag wird die komplexe Problematik der Leistungsbeurteilung
aus verschiedenen Perspektiven zu betrachtet. Die einleitende Konfrontation
mit der philosophischen Fragestellung "Was ist Leistung?",
"Kann man Leistung überhaupt messen?" und "Wer
darf einen anderen Menschen beurteilen?" sensibilisiert für
die Thematik. In der Folge werden die Ansprüche an die gerechte
Beurteilung (Gütekriterien) angeführt und einer kritischen
Reflexion unterzogen. Mit Hilfe der umfangreichen Funktionen und Aufgaben
der Leistungsbeurteilung wird deutlich, warum eine solche nahezu unumgänglich
ist. Nach einem kurzen Abriss über historische Aspekte der Leistungsbeurteilung
und über die Entwicklung des Zeugnisses soll die Problematik
der traditionellen Form der Leistungsbeurteilung, der Ziffernnote,
kritisch erörtert werden. Obwohl die verbale Beurteilung im Rahmen
dieser Auseinandersetzung "besser abschneidet" als die Ziffernnote,
so existieren auch bei dieser Form der Bewertung zahlreiche Kritikpunkte.
Der Studientext gliedert sich in
folgende Abschnitte:
1. Einleitung
2. Funktionen der Leistungsmessung
2. 1. Zur Problematik der geringen Objektivität,
Reliabilität und Validität von Noten
2. 2. Funktionen und Aufgaben der Leistungsbeurteilung
2. 2. 1. Pädagogische Funktionen der Leistungsbeurteilung
2. 2. 2. Die Berichtsfunktion
2. 2. 3. Die Berechtigungsfunktion
3. Historische Aspekte der Notengebung und aktuelle Erscheinungsformen
3. 1. Zeugnisse und ihre Bedeutung in der Vergangenheit
3. 2. Gegenwärtige Tendenzen in der Leistungsbeurteilung
4. Die Problematik der Ziffernnote
4. 1. Untersuchungsergebnisse aus der pädagogischen
Praxis (Rudolf Weiss)
4. 2. Erscheinungsformen von Beurteilungsfehlern
4. 2. 1. Interferenzen im Urteil
4. 2. 2. Weitere Störungselemente in
der Leistungsbeurteilung
5. Verbale Beurteilung am Beispiel von Wiener
Grundschulen - positive und kritische Aspekte der verbalen Beurteilungspraxis
5. 1 Positive Aspekte der verbalen Beurteilung
5. 2 Einwände gegen die verbale Beurteilung
Anregungen zur individuellen Weiterbearbeitung der Thematik
Die Problematik der schulischen Leistungsbeurteilung zählt zu den meist diskutierten Themen der Erziehungs- und Unterrichtswissenschaft. Obwohl die Funktionen und Aufgaben der Leistungsbeurteilung genau definiert sind und aus dem Schulalltag - in welcher Form Schülerarbeit auch immer bewertet wird - kaum wegzudenken ist, haftet dem Begriff der Beurteilung häufig ein negativer Beigeschmack an.
"Kann, darf
und soll ein Mensch einen anderen (hier eine/n SchülerIn) überhaupt
beurteilen...?" (Grubner 1999, S. 2). Um Leistung beurteilen
zu können, ist es unumgänglich zu definieren, was genau
einer Bewertung unterzogen wird. Der Leistungsbegriff ist subjektiv,
sowohl für den zu Beurteilenden als auch den Beurteiler. Was
für einen Menschen eine großartige Errungenschaft ist,
bedeutet für den anderen eine Niederlage und einen Einbruch im
Selbstbewusstsein. Das ist eine Frage des angesetzten Leistungsniveaus
(vgl. auch den Studientext "Leistung in Arbeitswelt und Schule").
Der Begriff "Leistung" ist semantisch mehrdeutig und schwer
zu definieren. Während laut ROTH (1976) grundsätzliche Einwände
gegen das Leistungsprinzip als Angriff auf die Grundlagen der sozialen
Marktwirtschaft verurteilt werden, argumentieren Gegner des Leistungsprinzips,
dass die gesellschaftlich bedingte Leistung als Ergebnis menschlicher
Arbeit im Kapitalismus der "Gewinnmaximierung" des Systems
diene. "Ziel der Leistung sei ein erhöhter Produktionsausstoß,
wobei die Arbeitskraft intensiviert werde" (Ziegenspeck 1973,
S.23). Für eine ausführliche Diskussion des Leistungsbegriffs
sei u.a. auf den Studientext "Leistung in Arbeitswelt und Schule"
sowie auf PFISTER (1981), GAUDE und TESCHNER (1970) verweisen.
Tatsächlich dient
die Leitungsbeurteilung im Schulbereich unter anderem auch der "Gewinnmaximierung".
So mancher möchte annehmen, dass die Kinder ohne eine Form von
Rückmeldung keinen Finger rühren. Es stellt sich die Frage,
welche kognitiven Prozesse die Beurteilung im Kopf des Kindes ins
Rollen bringen. Lernt ein Kind für die Note oder wegen der Note?
- Eine Überlegung, der sich jeder Pädagoge stellen muss.
Gewiss ist aber, dass sich ein hoher Prozentsatz unserer Klientel
bei dem Spruch Non scholae, sed vitae discimus nicht beeindruckt
zeigt.
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2. Funktionen der Leistungsmessung
2. 1. Zur Problematik der geringen Objektivität, Reliabilität
und Validität von Noten
Zahlreiche Untersuchungen
haben ergeben, dass die Leistungsfeststellung, wie sie in der Schule
üblicherweise durchgeführt wird, nicht den Kriterien der
Richtigkeit entsprechen. Diese Leistungsfeststellungen haben eine
relativ geringe Objektivität, Reliabilität (Zuverlässigkeit)
und Validität (Gültigkeit). Wenn die Ergebnisse aber sinnvoll
verwertbar sein sollen, müssen sie bestimmten Anforderungen,
den sogenannten "Gütekriterien" genügen. (vgl.
Walcher 1997 S. 60ff.)
Zur "Objektivität": "Eine Messung ist dann
objektiv, wenn intersubjektive Einflüsse der Untersucher möglichst
ausgeschaltet werden" (Ingenkamp 1988, S. 34). Objektivität
für sich allein ist noch kein Wert, sie ist viel mehr Voraussetzung
für die Zuverlässigkeit und Gültigkeit einer Messung.
Eine Messung, die nicht objektiv ist, hat keinen Anspruch auf Zuverlässigkeit
und daher auch Gültigkeit. (vgl. Ingenkamp 1988 S. 36f.)
Verschiedene Lehrer neigen aber dazu, dieselben Schülerleistungen
unterschiedlich zu beurteilen. (vgl. Olechowski 1987, S. 31)
SCHRÖDER (1990,
S. 55) postuliert, dass eine Zensur, die möglichst objektiv eine
Leistung erfassen soll, nur von den tatsächlichen Leistungen,
nicht jedoch von Vorurteilen, Meinungen oder Stimmungen abhängen
darf.
Zur "Reliabilität": "Unter Reliabilität
oder Zuverlässigkeit einer Messung versteht man den Grad der
Sicherheit oder Genauigkeit, mit dem ein bestimmtes Merkmal gemessen
werden kann" (Ingenkamp 1988 S. 38). In der Schulpraxis wäre
das Lehrerurteil dann zuverlässig, wenn der Lehrer dieselbe Klassenarbeit
nach einiger Zeit genauso beurteilen würde wie beim ersten Mal.
(vgl. Ingenkamp 1988, S. 38)
Anhand von Forschungsergebnissen konnte jedoch nachgewiesen werden,
dass bei wiederholter Feststellung der gleichen Leistung mit demselben
Verfahren immer wieder unterschiedliche Ergebnisse zu Stande kamen.
(vgl. Sacher 1991 S. 54) Um die Reliabilität zu verbessern, schlägt
SACHER (1991, S. 55) vor, unterschiedliche Prüfungs- und Aufgabenformen
bei der Leistungsfeststellung anzuwenden, um dadurch Fehler einigermaßen
auszugleichen.
Zur "Validität": Die Gültigkeit oder Validität
eines Verfahrens zeigt an, ob tatsächlich das gemessen wird,
was man messen will, und nicht irgendetwas anderes. (vgl. Ingenkamp
1988, S. 40)
Zwischen dem Unterrichtsziel und den Prüfungsinhalten bestehen
aber oft beträchtliche Diskrepanzen. Ziel des Unterrichts ist
es beispielsweise, Verständnis für die Literatur zu wecken,
geprüft wird jedoch die Fähigkeit des Schülers, einen
freien Aufsatz zu schreiben. (vgl. Olechowski 1987, S. 31f.)
Auch nach ZIEGENSPECK (1978, S. 625) ist die Validität nur unbefriedigend
erfasst, was vor allem auf den Mangel an geeigneten Außenkriterien
(festgesetzte, gesetzliche Anforderungen für die Erteilung einer
Zensur) zurückzuführen ist.
In einem seiner Werke
verweist INGENKAMP (1995) auf zahlreiche Forschungsergebnisse zur
Zensurengebung, die dieselbe äußerst fragwürdig erscheinen
lassen. In unterschiedlichen Aufsätzen wird erläutert, welche
zahlreiche - subjektive - Fehlerquellen die Notengebung beinhaltet.
Damit wird demonstriert, dass eine objektive und gerechte Leistungsmessung
gar nicht existieren kann, weil die Kriterien von Tests im engeren
Sinn nicht erfüllt werden. Es stellt sich daher die Frage, aus
welchem Grund Leistung noch gemessen wird, zumal Leistungsmessung
und Lernziel paradoxerweise oft vehemente Gegenspieler sind. Will
man dem Beispiel OLECHOWSKIS folgend bei den Kindern Interesse für
Literatur wecken, sie anregen, von sich aus Bücher zu lesen und
sich darüber Gedanken zu machen, bewirkt man mit dem Prüfen
langweiliger und für die Kinder unattraktiver Werke häufig
das Gegenteil: Der Schulabsolvent - war er vorher schon keine Leseratte
- greift nachher freiwillig kein Buch mehr an.
2. 2. Funktionen und Aufgaben der Leistungsbeurteilung
Wie eingangs erwähnt, hat die Leistungsbeurteilung eindeutig
definierte Aufgaben und Funktionen, die im folgenden Kapitel behandelt
werden.
Eine mögliche Ursache des oft zitierten Gefühls von Unbehagen
und Unzufriedenheit mit der Leistungsbeurteilung liegt in der Vielzahl
unterschiedlicher, einander oft widersprechender Funktionen, die diese
Beurteilung erfüllen soll. Wird von Leistungsbeurteilung gesprochen,
so verbindet sich mit dieser gedanklich zunächst die Notengebung
und Zeugniserteilung, die den Ausgangspunkt für die Schülerbeurteilung
darstellen. (vgl. Klieber 1979, S. 19)
Eine Auseinandersetzung mit der Literatur zur Bestimmung der Funktionen
der Leistungsbeurteilung zeigt eine Reihe von Aufgaben, die jene erfüllen
soll. Ausgehend von verschiedenen Modellen und Ansätzen (Heller
u. a., 1978; Ingenkamp, 1975; Kleber, 1978; 1979; Rollett, o. J.;
Stephan, 1978; Thonhauser, o. J.; Zielinski, 1974) sollen die folgenden
Ausführungen eine Darstellung jener Ansprüche geben, die
an die Leistungsbeurteilung in der Schule gestellt werden.
Als übergeordnete
Funktionen leitet OLECHOWSKI (1990) die pädagogische Funktion,
die Berechtigungsfunktion und die Berichtsfunktion ab.
Pädagogische Funktion der Leistungsbeurteilung
a) Rückmeldefunktion für den Lehrer, b) Rückmeldefunktion
für den Schüler, c) Motivationsfunktion, d) Sozialisierungsfunktion,
e) Chancenausgleichsfunktion, f) Plazierungsfunktion,
g) Lernsteuerungsfunktion, h) Beratungsfunktion, i) Evaluierungsfunktion,
j) Disziplinierungsfunktion
Berichtsfunktion
a) Mitteilungsfunktion für die Eltern, b) Mitteilungsfunktion
für die Schulleitung, Schulbehörde und Öffentlichkeit
Berechtigungsfunktion
a) Klassifizierungsfunktion, b) Auslese- oder Selektionsfunktion,
c) Prognosefunktion.
Nachstehende Ausführungen
sollen die einzelnen Funktionen näher erläutern und einer
kritischen Reflexion unterziehen. (vgl. Olechowski 1990, S. 66ff.)
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2. 2. 1. Pädagogische Funktionen der Leistungsbeurteilung
Die Rückmeldefunktion für den Lehrer dient ihm als
Information über die Qualität und die Resultate seines Unterrichts
(Leistungsfortschritte und Leistungsdefizite innerhalb der Klasse).
Sie stellt die Grundlage für die Planung des weiteren Unterrichts
dar. Die Rückmeldefunktion für den Schüler soll
dessen persönlicher Weiterentwicklung dienen und ihm bei der
Einschätzung seiner Leistungen sowohl in Bezug auf die zu erreichenden
Lernziele als auch in Relation zu seinen Mitschülern behilflich
sein. Durch die Motivations- oder Anreizfunktion sollte der
Schüler auch bei Desinteresse zu einer intensiven Beschäftigung
mit den ihm zugedachten Lernzielen veranlasst werden. Viele Kinder
streben nach guten Noten, weil sie von Eltern oder Bekannten finanziell
oder emotional belohnt werden. In diesem Fall spornt die extrinsische
Motivation die Kinder an, nicht die erwünschte sachorientierte
Motivation.
THONHAUSER (o. J.) warnt bei einer Leistungsmotivation durch Noten
vor der Gefahr des allmählichen Verlustes der Motivation. Die
Unterrichtserfahrung zeigt zwar, dass Schüler vor bzw. während
eines Lernprozesses der extrinsischen Motivation bedürfen, sie
wird jedoch fragwürdig, wenn sie über lange Zeit vorherrschend
ist und nicht durch eine sachorientierte Motivation abgelöst
wird.
Empirische Untersuchungen zeigen, dass vor allem schlechte Noten auf
Schüler meist nicht positiv-motivierend wirken (Jopt, 1977; Krampen
u. Herrig, 1979).
Zur Sozialisierungsfunktion: Während das Kind im Laufe
seiner primären Sozialisation mit familiären Normen und
Werten vertraut gemacht wird, übernimmt die Leitungsbeurteilung
einen Teil der Aufgabe der sekundären Sozialisation, in der das
Kind u. a. mit Leistungsnormen der Gesellschaft konfrontiert wird,
die sich von jenen in der Familie oft gravierend unterscheiden. Die
Chancenausgleichsfunktion betrifft die Förderung sozial
und individuell benachteiligter Schüler. KLEBER (1979) meint,
dass Lehrer Schüler aus sozial benachteiligten Schichten zu bestimmten
Zeiten oder in bestimmten Bereichen milder beurteilen, als es ihren
objektiven Leistungen im Kontext mittelschichtorientierter Schulen
entspräche. Damit soll vor allem bei Kindern der Schuleingangsphase
vermieden werden, dass sie gleich zu Beginn ihrer Schullaufbahn mit
Misserfolgserlebnissen überhäuft werden, die sie dann in
den nur kaum zu entrinnenden "Teufelskreis des schlechten Schülers"
treiben.
Die Plazierungsentscheidung hilft, den Schüler entsprechend
seiner Leistungen einem adäquaten Lehrgang zuzuweisen, wobei
die Frage der Plazierung meist in die Frage des Versetzens oder Nichtversetzens
in die nächsthöhere Schulstufe mündet. Es obliegt dabei
der pädagogischen Verantwortung des Lehrers, die richtige Entscheidung
im Interesse des Kindes zu treffen. Die Lernsteuerungsfunktion
betrifft die Vorgabe konkreter Lernziele, die durch geeignete Prüfungsfragen
oder Tests kontrollierbar gemacht werden. Formuliert der Lehrer für
alle Unterrichtsthemen entsprechende Lernziele, so kann der Schüler
seine Lernaktivitäten sinnvoll nach diesen Lernzielen ausrichten.
Die Beratungsfunktion geht einerseits von einer Individualdiagnose
aus, um angemessene pädagogische bzw. therapeutische Maßnahmen
bei Lernschwierigkeiten setzen zu können, andererseits hat sie
die Aufgabe, dem Kind Entscheidungshilfen für die weitere Schullaufbahn
zu geben. Eine Evaluierungsfunktion bietet die Leistungsbeurteilung
nur dann, wenn der Lehrer auf Grund des erhaltenen Feedbacks seinen
Unterricht dem tatsächlichen Leistungsstand seiner Klientel anpasst
und entsprechende Differenzierungsmaßnahmen durchführt,
um den individuellen Stärken und Schwächen der Schüler
gerecht zu werden. Die Disziplinierungsfunktion, von KLEBER
(1979, S. 23) auch als "a-pädagogische" Funktion bezeichnet,
wird als letzte der "pädagogischen Funktionen" gesetzt.
"Mit Hilfe schlechter Noten werden leistungsunwillige Schüler
bestraft, in der Hoffnung, sie dadurch zu dem erwünschten Leistungsverhalten
zu veranlassen" (Zielinski 1974, S. 881). Dass diese Methode
höchst fragwürdig ist, steht wohl außer Zweifel.
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2. 2. 2. Berichtsfunktion
Die Mitteilungsfunktion der Leistungsbeurteilung besteht zunächst
in der regelmäßigen Information der Eltern über
den Leistungsstand ihrer Kinder. Noten sind dazu gedacht, Leistungsstärken
und Mängel zu dokumentieren, um pädagogische Hilfestellungen
zu ermöglichen. Die Berichtsfunktion in Form von Noten ist nach
PICHLER (1986, S. 149) als sehr problematisch zu bezeichnen, da Noten
keinerlei Auskunft über die Ursachen der Mängel geben können.
Aber auch Schulleitung, Schulbehörde und Öffentlichkeit
sollen über die Effizienz des Unterrichts erfahren, wobei letztere
ihren Anspruch deshalb geltend machen kann, da sie für die Bereitstellung
der Unterrichtsmittel verantwortlich ist. (vgl. Besser u. a. 1977,
S. 15)
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2. 2. 3. Berechtigungsfunktion
Die Funktion der Klassifizierung dient dazu, die Schüler
auf Grund unterschiedlicher Noten bestimmten Beurteilungsklassen zuzuordnen.
Diese Zuordnung ermöglicht in der Folge den Einsatz gezielter
Fördermaßnahmen sowie Maßnahmen zur Selektion. (vgl.
Zielinski 1974, S. 881)
Über die Leistungsbeurteilung erfolgt die Auslese (Selektionsfunktion)
und die Erteilung von Berechtigungen. Die Ergebnisse von Schularbeiten,
Tests ... entscheiden über ein Aufsteigen oder Nichtaufsteigen,
verweigern oder ermöglichen ihm den Besuch bestimmter Schulformen
und setzen somit seine Möglichkeiten für die Berufsausbildung
und die Ausübung von Berufen fest.
Auf Grund der erbrachten Leistungen und den damit verbundenen Noten
glaubt man, die Eignung eines Schülers für in der Zukunft
liegende Anforderungen vorhersagen zu können (Prognosefunktion).
In Form von Noten werden positive oder negative Prognosen gestellt.
Diese sollen Auskunft darüber geben, ob ein Schüler den
zukünftigen Anforderungen (Matura/Reifeprüfung, Studienabschluss,
Berufserfolg usw.) genügen wird.
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3. Historische Aspekte und aktuelle
Erscheinungsformen der Notengebung
Die folgenden gesellschaftlichen
und historischen Aspekte der Zensurengebung beziehen sich auf den
europäischen bzw. im weiteren Verlauf deutschen Sprachraum. Zur
Information über die Geschichte der Examen und ihrer Bewertung
in anderen Ländern sei auf entsprechende Abschnitte in historischen
und vergleichenden Arbeiten verwiesen.
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3.
1. Zeugnisse und ihre Bedeutung in der Vergangenheit
INGENKAMP (1995) postuliert, dass die in verschiedenen Gesellschaftsformen
und zu verschiedenen Zeiten herrschenden Klassen ein unterschiedliches
Interesse an der Gestaltung der Prüfungen sowie ihrer Bewertung
und Bedeutung innerhalb des Bildungswesens gehabt haben. Allgemein
lässt sich die Tendenz erkennen, dass aristokratische Gesellschaften
weniger Interesse am Ausbau eines schulischen Berechtigungswesens
hatten, da sie dem Kriterium der Herkunft bei der Besetzung wichtiger
Positionen mehr Bedeutung beigemessen haben.
Geschichtlich gesehen bedeutet die Einführung von Bildungsexamen
und die ihren Ergebnissen beigemessene Bedeutung eine Erhöhung
der Chancengleichheit. Diese Grundtendenzen erfahren verschiedene
Variationen, je nachdem ob sich der jeweilige Staat wirtschaftlich-expansiv
oder militärisch-bürokratisch orientiert.
DOHSE (1964) sieht im Schulzeugnis kein Hilfsmittel der Schule, sondern
primär ein Hilfsmittel einer bürokratisierten, nationalstaatlich
organisierten Gesellschaft im Dienste der Auslese des Nachwuchses
auf der Grundlage des Leistungsprinzips. Das Schulzeugnis ist der
Schule von der Gesellschaft auferlegt worden und wendet sich an einen
Dritten außerhalb des pädagogischen Bereichs. Für
die Rolle des "Dritten" sieht DOHSE den Staat vor, der Richtlinien
für die Zeugnisgestaltung erlässt und über die ordnungsgemäße
Durchführung wacht. Zugleich schenkt er dem Lehrer, der in seinem
Auftrag und im Rahmen der von ihm erlassenen Bestimmungen das Zeugnis
ausfertigt, von vornherein sein Vertrauen und bürgt für
die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses durch zusätzliche Unterschrift
und Siegel des Schulleiters. Der Staat ist damit nicht nur der letztlich
gemeinte Empfänger, sondern auch zugleich Auftraggeber und Bürge
des Zeugnisses.
Bei der Entwicklung
des Schulzeugnisses lassen sich deutlich vier Grundformen erkennen:
Das Benefizienzeugnis, das Reifezeugnis, das Abgangszeugnis
und das periodische Zeugnis. Diese Grundformen stellen nicht
nur Ursprungsgestalten des Schulzeugnisses dar, sondern zugleich auch
charakteristische Ausprägungsformen, die bis in unsere Zeit hinein
reichen. (vgl. Dohse 1967, zit. n. Ingenkamp 1995, S. 52)
Das Benefizien- oder Stipendiatenzeugnis wurde auf Wunsch bedürftiger
Schüler ausgestellt und enthielt vor allem Beurteilungen des
Fleißes und der Führung. Das sich daraus als Sonderform
entwickelnde Reifezeugnis hatte, auch als es nicht mehr nur
an bedürftige Schüler erteilt wurde, lange Zeit den Charakter
einer am Leistungsprinzip orientierten Voraussetzung für die
Universitätszulassung. Bedingung für den Übergang zur
Hochschule wird das Reifezeugnis erst um die Mitte des 19.
Jahrhunderts. Neben dieser Berechtigung, die vor allem die notwendige
Qualifikation für künftige Staatsdiener garantieren sollte,
war mit dem Reifezeugnis auch eine Verkürzung des Militärdienstes
von drei Jahren auf ein Jahr verbunden.
Dieses Privileg wird später auch auf das Abschlusszeugnis
der Realschulen ausgedehnt, was die Attraktivität dieses "Einjährigen-Zeugnisses"
beträchtlich erhöhte. Als "Zeugnis der mittleren Reife"
gewann es erst sehr viel später Bedeutung für den freien
Berufseintritt in der freien Wirtschaft. (vgl. Ingenkamp 1995, S.
48)
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3. 2. Gegenwärtige Tendenzen in der Leistungsbeurteilung
Dieses Dokument, das versucht, die Leistungen eines Schülers
in Form von Ziffern zu quantifizieren, wird auch in absehbarer Zeit
nicht zu substituieren sein. Ist doch das Zeugnis, auch wenn es heute
vielerorts mit alternativen Leistungsbeurteilungen kombiniert wird
(Feedback-Sterne bzw. Feedback-Mandalas, Dokumentierte Leistungsvorlagen,...),
Grundlage für den Übertritt in jede Art von weiterführender
Schule.
Neben der traditionellen Form der Ziffernnote existiert noch die verbale
Beurteilung, die an vielen Schulen Einzug hält. Diese Art der
Beurteilung soll im späteren Verlauf ausführlicher behandelt
werden.
Die Ziffernnote (sei
sie auch in Worten ausgedrückt), die seit langem im Kreuzfeuer
der Kritik steht, ist nun einmal ein unersetzlicher Bestandteil des
Schulzeugnisses. Die Frage, ob und wie das Ergebnis einer Prüfung
oder sonstigen Leistungsbeurteilung durch Noten zu fixieren sei, bleibt
bis heute ein Problem. Kritiker der Ziffernbenotung sehen in ihr (Heitger
o. J., S. 149):
eine unzulässige Quantifizierung des Verhaltens
eine nur scheinbar exakte und somit nur scheinbar gerechte
Zensurierung und
keine Vergleichbarkeit, was man mit Untersuchungen untermauert
(siehe Kapitel 4. 1).
Als "einzige professionelle
Vorgehensweise" in der Beurteilung sieht SCHWENDENWEIN (1995,
S. 414) die leistungsdimensionierte Notengebung, die, ergänzend
zur traditionellen Form, die Entwicklungen der Schüler in materialen,
kognitiven und affektiven Leistungsdimensionen bewertet.
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4. Die Problematik der Ziffernnote
4. 1. Untersuchung aus der pädagogischen Praxis (Rudolf Weiss)
Gegen Ende der sechziger
Jahre publizierte der Innsbrucker Ordinarius für Pädagogik
Rudolf WEISS (1968) Ergebnisse einer empirischen Untersuchung mit
dem Titel "Zensur und Zeugnis" (1965), die zeigte, dass
viele Zufälle und Subjektivismen die Prüfungsergebnisse
verfälschen:
"Die tatsächliche Bedeutung einer Zensur
hängt ab von der Schultype, in der sie erteilt wird"
(Weiss 1968, S. 8). Die Ergebnisse von WEISS beziehen sich auf das
damalige Schulsystem (z. B. zwei Klassenzüge auf unterschiedlichen
Leistungsniveaus in der Hauptschule) und sind daher heute nicht mehr
gänzlich auf das österreichische Schulwesen übertragbar.
Bezogen auf das gegenwärtige Schulsystem ist jedoch abzuleiten,
dass höhere Schulen im Allgemeinen strenger beurteilen als Pflichtschulen.
"Die tatsächliche Bedeutung einer Zensur
hängt ab vom Geschlecht der Beurteilten" (Weiss 1968,
S. 13). Mädchen werden in allen Fächern günstiger beurteilt
als ihre männlichen Kollegen.
"Die tatsächliche Bedeutung einer Zensur
hängt ab vom Unterrichtsfach, in dem sie erteilt wird"
(Weiss 1968, S. 15). Es gibt Gruppen von Unterrichtsfächern,
die sich deutlich in ihren unterschiedlich strengen Zensurenmaßstäben
unterscheiden. Beispielsweise wird in den Gegenständen Leibesübungen,
Religion und Musik milder beurteilt als in Deutsch, Mathematik oder
Englisch.
" Die tatsächliche Zensur hängt ab
von der Schulstufe, in der sie erteilt wird" (Weiss 1968,
S. 21). Mit zunehmender Schulstufe findet man ungünstigere Notendurchschnitte,
was nach WEISS "pädagogisch durchaus vernünftig"
ist.
"Repetenten werden ungünstiger beurteilt
als altersgleiche Schüler in den entsprechend höheren Schulstufen"
(Weiss 1968, S. 24). WEISS vermutet als Ursachen das Misserfolgserlebnis
des Repetierens und die negative Erwartungshaltung seitens der Lehrer.
"Das Außenkriterium ist unzuverlässig"
(Weiss 1968, S. 29). Unter Außenkriterium versteht man die durch
die Schulbehörde festgesetzte Definition, welche Leistungen für
die Erteilung einer bestimmten Note zu erbringen sind. Verschiedene
Lehrer benoten ein und dieselbe Arbeit verschieden. Es gelingt nicht,
einheitliche Vorstellungen über den "Wert" einer Schülerleistung
zu vermitteln.
"Das Innenkriterium ist unzuverlässig"
(Weiss 1968, S. 31). Unter Innenkriterium versteht man die Einstufung
der einzelnen Leistungen nach dem Leistungsstand der jeweiligen Klassen.
Dieses Kriterium kann aber nur für größere Gruppen
als günstiges Maß betrachtet werden. Auch ist es nur dann
zuverlässig, wenn es dem Lehrer gelingt, den Schüler unbeeinflusst
von Vorurteilen zu zensieren.
Dazu kommen nach WEISS noch weitere Faktoren, die eine objektive Leistungsbeurteilung
verfälschen können (vgl. den Studientext "Psychologische
Aspekte der Leistungsbeurteilung"):
a) Sympathie und Antipathie: "Wenn jemand allgemein in den Bereichen,
die dem Beurteiler wesentlich erscheinen, einen guten Eindruck hinterläßt,
als tüchtig erscheint, ist man versucht, ihn auch unter anderen
Gesichtspunkten günstiger zu beurteilen. Es handelt sich um ungerechtfertigte
Ausstrahlungen von einem Bereich der Persönlichkeit auf andere
Bereiche. Diese Erscheinung wird seit Edward Lee THORNDIKE als "Hofeffekt"
(halo effect) bezeichnet" (Weiss 1968 S. 32f.).
b) Stereotype, die WEISS als "Vorurteile von Gruppen über
Gruppen" bezeichnet: "Die Leistungen unserer Schüler
haben stark nachgelassen!" - "Besonders intelligente Schüler
sind schlechte Turner!" - usw. (Weiss 1968, S. 33)
c) Die Projektion , d. h. die Übertragung unbewältigter
Triebe des Lehrers auf den Schüler: "Als Projektion könnte
es etwa aufgefaßt werden, wenn einem Schüler die Anfertigung
einer pornographischen Zeichnung nachgewiesen wurde und in der Beratung
jener Lehrer für die höchste Strafe plädiert, der als
Erzähler gewagter, schlüpfriger Witze bekannt ist"
(Weiss 1968, S. 34).
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weiter zu: 4. 2. Erscheinungsformen von Beurteilungsfehlern