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Antipolitik Antipolitik ist eine
von György Konrád in dem Diskurs der frühen achtziger
Jahren empfohlene Grundhaltung der kritischen Intellektuellen. Diese
betraf vor allem das Verhältnis zu dem, "real existierenden
Sozialismus" in den Ländern des Warschauer Vertrags, aber
auch insgesamt die durch das Abkommen von Helsinki (1975) geschaffenen
Rahmenbedingungen, welche der Herrschaft der Apparatschiks, eine sozusagen
europäische Legitimation verliehen. Nach Antipolitisch zu sein
war überhaupt nicht einer unpolitischen Attitüde gleichbedeutend.
Man stellte einfach Fragen, die keine der beiden Seiten der gespaltenen
Welt für realistisch hielt. So plädierte Konrád bereits
1982 für die Kündigung des Abkommens von Jalta, als dessen
berüchtigte Klausel über die geplanten Einflußzonen
noch ein streng gehütetes Geheimnis war. 1985 gehörte er
zu den führenden Organisatoren einer alternativen Großveranstaltung
der europäischen und amerikanischen geistigen Elite in Budapest
und erhob dadurch die inoffizielle Kultur über der offiziellen.
1988 schlug er an der Berliner Konferenz "Ein Traum von Europa"
vor, Gorbatschow zu fragen: Um welchen Preis er bereit wäre die
Mauer aufzugeben. (Das war die Zeit, als Erich Honecker der Grenzbefestigung
noch genau Hundert Jahre prophezeit hatte.) György Dalos ist Schriftsteller. Er lebt in Berlin und Budapest Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... |
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Basisdemokratie
Zwei Länder mit einer gemeinsamen Grenze: die Schweiz und Frankreich leben zwei Versionen von Demokratie, welche aus einer Sicht vollkommen gegensätzlich scheinen. Ausgehend von diesem Vergleich sollen hier verschiedene Schlussfolgerungen über die wünschenswerte Demokratieform gezogen werden. Gleichzeitig sollen zwischen den TeilnehmerInnen eines europäischen Netzwerkes Erfahrungen über ihre Teilnahme an der Demokratie ihres Landes ausgetauscht werden. In dieser Analyse wird eine willkürliche Perspektive eingenommen, aber man geht davon aus, dass die Kraftquelle entweder beim Individuum oder in der Gesellschaft liegt. Anders ausgedrückt, kommt die Kraft nun vom Einzelnen oder vom Ganzen? Die zwei Länder, die darauf eine Antwort geben sollen, antworten unterschiedlich. Durch den Geographieunterricht sind die Kinder bereits früh in ihrer Antwort geprägt. Die Schweizer Jugend betrachtet zunächst ihre unmittelbare Umgebung und weitet ihren Horizont von einem Schuljahr zum anderen aus. Im Gegensatz dazu setzt sich die französische Jugend sofort mit dem ganzen Land auseinander. In der Schweizer Version
behält der Staatsbürger laut Gesetz die Macht über alles,
delegiert aber angesichts seiner ihm bewussten Grenzen nur den Teil,
den er selbst nicht ausüben kann an die Gemeinschaft, zu der er
gehört: seiner Gemeinde. Im gleichen Zuge delegiert die Gemeinde
mit dem Einverständnis des Staatsbürgers wiederum einen Teil
ihrer Macht an den Kanton. Ähnlich geht der Kanton gegenüber
der Eidgenossenschaft vor. Was aber dabei beachtet werden muß,
ist, dass der Machttransfer von einer Stufe zur andern immer nur mit
dem Einverständnis der betroffenen Staatsbürger durch deren
direktes Mitspracherecht erfolgen darf. Noch ein großer Unterschied: Wenn die StaatsbürgerInnen in den beiden Ländern ihre VertreterInnen wählen, damit jede Institution funktionsfähig ist, so ist das die einzige politische Teilnahme eines Franzosen (einer Französin). Die politische Gemeinschaft sieht ihn/sie nur als BeobachterIn. In der Schweiz hingegen übt die Wählerschaft jeder Gemeinschaft, der Gemeinde, des Kantons, der Eidgenossenschaft Kontrolle durch ihr Recht aus, selbst die politische Initiative zu ergreifen, indem eine Volksabstimmung zu einer Entscheidung von einer von ihr gewählten Volksvertretung beantragt werden kann. Es gibt sogar Bereiche, in denen eine Volksabstimmung erforderlich ist. Daher gelten die SchweizerInnen allgemein als "Souveräne". Dies ist eine kurze und daher zu schematische Beschreibung der Unterschiede zwischen den zwei demokratischen Systemen. Dennoch ist sie interessant, denn sie bringt die ziemlich deutlichen Verhaltensunterschiede zwischen den zwei Ländern näher. Der französische Besucher der Schweiz wird überrascht und bis zu einem gewissen Grad auch verstört sein, wenn der Schweizer Staatsbürger nämlich als Eigentümer öffentlicher Güter auftritt und darauf pocht, dass die Regeln eingehalten werden. Wogegen ein französischer Staatsbürger im Falle einer Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei die anderen Autofahrer mit der Lichthupe auf die Kontrollstelle aufmerksam machen würde. Durch die Einbindung in den politischen Prozess, sind die Schweizer StaatsbürgerInnen in öffentlichen Angelegenheiten mitverantwortlich, was sie auch in ihrer Gemeinde, in ihrem Kanton und in ihrem Land zum Ausdruck bringen. Ganz anders sieht der Franzose den Staat als etwas, das sich außerhalb von ihm befindet und dem er nur widersprechen kann. Sein Leitspruch ist möglicherweise: Ich bezahle Steuern und daher habe ich auch Rechte. Die durch die Teilnahme an der Gemeindeverwaltung gemessene Zugehörigkeit der GemeindebewohnerInnen hat Tocqueville in den USA analysiert. Der deutsche Spiegelreporter Ulrich Fichtner schreibt als Frankreichbeobachter: "Jedesmal überrascht mich die Distanziertheit der Franzosen zur Macht von neuem. Für das Volk ist Paris ein wahres Monster, etwa wie im zaristischen Russland, in dem die Öffentlichkeit zusah, wie Moskau zu erahnen versuchte, welch Schicksal es ereilen würde. Dieser Autor schreibt auch, dass die Franzosen/Französinnen den Eindruck eines "statischen und geschwächten" Landes erwecken. Diese Distanzierung von der Macht lässt keine Veränderung zu. Eine Veränderung wird nur dann akzeptiert, wenn man an ihrer Entwicklung teilnimmt, wenn man versteht, was auf dem Spiel steht, andernfalls wird sie als Bedrohung wahrgenommen. Das ist in Frankreich der Fall. Sobald eine Veränderung vorgeschlagen wird, geht ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit, danach folgen Streiks und oft ein Rückzug. Den Schweizer Kantonen, die durch die Globalisierung gezwungen wurden, ihre Verwaltung konkurrenzfähig zu machen, ist es größtenteils gelungen, sich anzupassen, manchmal nach vielen Diskussionen und Kämpfen wie in Vaud. Frankreich hat kaum etwas getan, um seine Verwaltung zu verbessern. Ulrich Fichtner meint, dass Frankreich im Gegensatz zu anderen Ländern noch immer nicht akzeptiert hat, dass die Globalisierung eine nackte Tatsache ist, mit der man sich auseinandersetzen muss. Ein weiteres Zitat von Ulrich Fichtner verrät mehr über Frankreich: "Es ist ein aristokratisches System, das auf demokratischen Prinzipien begründet ist. Wenn hier ein Politiker Minister wird, so genießt er Privilegien, die in der Schweiz undenkbar sind wie z.B. eine Dienstwohnung oder ein Auto mit Chauffeur." Diese Privilegien stoßen nicht nur vor den Kopf, sondern bezeugen auch die Distanz der Politiker zu ihren WählerInnen. In der Schweiz sehen sich die Politiker der unterschiedlichen Ebenen dazu veranlasst, aufgrund der Möglichkeit, eine Entscheidung durch ein Referendum anzufechten, die Öffentlichkeit zur Teilnahme in Vordiskussionsrunden einzuladen, um Anfechtungen im nachhinein zu vermeiden. Die anerkannten Verbände sind auch größer und motivierter. Daher hat die Bevölkerung der beiden Länder unterschiedliche Gefühle von Nähe oder Distanz zu diesen sehr unterschiedlichen politischen Systemen. Andre Duval ist Bürgermeister der Gemeinde Chenex in Savoyen. Er ist Mitglied der Antenne Savoyen-Genf, einer grenzüberschreitenden Bürgerinitiative in Verbindung mit dem Centre Lebret in Paris. Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... |
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Bürgerbegehren Der Entwurf der EU-Verfassung beinhaltet einen bemerkenswerten Artikel. Er wird als einer der wichtigsten, progressiven Elemente betrachtet, die im Übereinkommen des Entwurfes für die EU-Verfassung enthalten sind. Wir reden über die Europäische Bürgerinitiative (ECI) festgehalten in Paragraph 47.4.
Paragraph 47.4 erlaubt
Millionen EU-Bürger aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten die EU-Kommission
zu rechtlichen Schritten aufzufordern, in Bereichen in denen Bürger
einen Eingriff der EU als notwendig erachten. Aber Paragraph 47.4 lässt viele wichtige Details, wie dieses Instrument realisiert werden soll, ungeklärt. Zum Beispiel lässt die Verfassung offen, ob das Bürgerbegehren-Komitee eine rechtliche Entschädigung erhalten soll, im Falle einer Nicht-Behandlung der Initiative. Laut Paragraph 47.4 würde ein Durchführungsgesetz den genauen Ablauf und die Anforderungen bestimmen, die zur Realisierung des ECI nötig wären. Dafür wurde eine internationale Experten- und Aktivistengruppe damit betraut die zehn wichtige Punkte für eine gerechte Implementierung ausgearbeitet haben, basierend auf den besten Praktiken in Europa(siehe Anhang). Mittlerweile üben
NGOs aus ganz Europa Druck aus, um eine schnelle Umsetzung der ECI zu
bewirken, unabhängig vom Schicksal der Verfassung. Sie betrachten
das Bürgerbegehren als ersten Schritt um die offensichtliche Lücke
zwischen der EU und ihren Bürgern zu schließen. Der erste richtige Durchbruch für das ECI gelang im Juni 2003, als die "Tagung über die Zukunft in Europa" endlich und überraschend beschloss, das Bürgerbegehren in den Entwurf der Verfassung (Paragraph 47.4) mit einzubinden. Nur eine Woche vor dem Ende der Tagung, lehnte eine überwältigende Mehrheit des Präsidiums eine Einbindung der ECI in den endgültigen Entwurf ab. An diesem kritischen Punkt, verdoppelten Aktivisten vieler NGOs ihre Bemühungen Präsidiumsmitglieder umzustimmen, durch das versenden von Hunderten von E-mails, Faxe und durch persönliche Kontaktaufnahme, anstatt das Vorhaben aufzugeben. Während dieser wegweisenden
Woche spielte die politische Unterstützung für das ECI innerhalb
der Tagung ebenfalls eine wichtige Rolle. Ronald Pabst und Lars Bosselmann arbeiten für die Initiative Democracy International. Zum Weiterlesen: Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... |
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Bürgerinitiativen Bürger-Initiativen benötigen initiative Bürger. Wie können Initiationsprozesse initiiert werden, aus denen dann jene initiativen Bürger hervorgehen? Einfacher und ohne Fremdworte gefragt: Wie kann jene Selbst-Erfahrung erzeugt werden, aus der dann soziales und kosmopolitisches Tun hervorgeht? Was war der Anstoß bei Henri Dunant, der wenig später zur Gründung des Roten Kreuzes führte? 24. Juni 1859. Wodurch wurde der jungen Romantiker Hermann Hesse zu einem erwachsenen und gesellschaftskritischen Schriftsteller? Was ging der Gründung des Völkerbundes voraus? 1914 - 1918. Wodurch wurde der junge Broadway-Schauspieler Garry Davis zum Gründer der Weltbürgerbewegung von 1948? Was veranlasste Eleanor Roosevelt von 1945 - 1948 eine Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auszuarbeiten? Was führte zur Gründung der Vereinten Nationen? 1939 - 1945. Was war der Meilenstein im Durchmarsch einer neuen Partei namens Die Grünen? 25. April 1986. Wenn man die Jahreszahlen in Begriffe übersetzt dann erinnert dies an
die Heraklit zugeschobenen Worte: "Der Krieg ist der Vater aller
Dinge." Braucht es zur Gründung und zum Durchbruch von Bürgerbewegungen der Eskalation der Konflikte zur Dimension des Weltkrieges und der Weltkatastrophe? Vielleicht ist unsere bildungspolitische Aufgabe nicht nur Bewegung im bürgerlichen Gesellschaftslager zu erzeugen, sondern dafür Sorge zu tragen, daß jene kleine kosmopolitische und humanistische Minderheit am kulturellen Leben bleibt, sich geistig-dialogisch-literarisch an sensible Mitglieder der nächsten Generation weitervererbt und Begegnungsstätten (wie z.B. das Europahaus) hierfür vorfindet? Zur Entstehung von Bürger-Initiativen braucht es i.d.R. einen Machtmißbrauch von Seiten nationalstaatlicher, weltwirtschaftlicher oder konfessionell-institutioneller Akteure. Sobald die Macht dann etwas Atem holt (von ihren Schlächtereien) bilden sich im Zwischenraum der Atemzüge zivilcouragierte Bürgerinitiativen, die zu sozialen Bürgerbewegungen anwachsen können. Der neue Machtmissbrauch durch Multinationale Weltkonzerne und die aktuelle US-Regierungspolitik sickert langsam ins massenmedial abgelenkte Unter-Bewusstsein der Menschen (Neil Postman: "Wir amüsieren uns zu Tode"). Dass vernetzte Welt-Bürgergesellschaft sogar Regierungen und Weltkonzerne bezwingen kann, zeigen z.B. die erfolgreichen NGO-Kampagnen gegen den MAI-Vertrag (Juli 1997 bis April 1998), für den Internationalen Strafgerichtshof (Rom-Konferenz Juni 1998) und gegen die Versenkung der Shell-Ölplattform Brent Sparr. In diesem Sinne hat die
Zukunft der Vernetzung der neuen weltweiten Bürgerinitiativen gerade
erst begonnen. Das Problem von uns NGO-Aktivisten war in den letzten
Jahren der Rückzug vieler Leute in die private und familiäre
Häuslichkeit (My home is my So sollten sich die NGO's
geostrategisch auf eine neue psychoenergetische Dynamik vorbereiten
(nach 2010), welche die zur Zeit noch verschlafenen und biedermaierisch
mit sich selbst beschäftigten "Mitbürger" aus ihren
Häusern wieder auf die Strasse zurücktreibt. Die Zukunft der weltweiten Bürgerinitiativen hat gerade erst begonnen. Stephan Mögle-Stadel, Weltbürger, NGO-Aktivist, Pädagoge (Oberstufe), Buchautor, Vortragsredner und Seminarleiter (u.a. Geostrategie für NGO's). c/o Dag Hammarskjöld Institut für Menschheitsethik und Globalisierungsfragen
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EAEA
- Der Europäische Verband für Erwachsenenbildung hat in den mehr als 50 Jahren seines Bestehens (1953 gegründet als Europäisches Büro für Erwachsenenbildung) die Zahl seiner Mitglieder auf 115 erweitert, die in 40 Ländern die allgemeine Erwachsenenbildung vertreten. Mitglieder sind nationale und regionale Verbände, lokale Institutionen oder nationale Institute. Über seine Mitglieder vertritt EAEA mehr als 5000 Organisationen europaweit und erreicht schätzungsweise mehr als 60 Millionen Lernende. EAEA versteht sich als Netzwerk von Einrichtungen der Erwachsenenbildung und zählt zu seinen Hauptaufgaben: - Förderung des lebenslangen Lernens mit besonderer Beachtung des Lernens Erwachsener- Dienstleistungen für Mitglieder - Kontaktvermittlung, Unterstützung bei Projekten und Projektdurchführung, Seminaren, Konferenzen etc.; kontinuierliche Information zu wichtigen europäischen Themen sowie zu Veranstaltungen und Veröffentlichungen der Mitglieder - Täglich aktualisierte Meldungen über wichtige und interessante Themen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen - Thematisch strukturierte Texte, Projekte, Hinweise etc. zur Erwachsenenbildung - Organisation von Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen; Koordination von europäischen Projekten und Mitarbeit in Projekten - Internationale Kooperationen Über seine Website www.eaea.org lädt der Verband Mitglieder und andere ein, sich an der bildungspolitischen Diskussion zu aktuellen Themen zu beteiligen. In der jährlichen thematischen Konferenz haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Empfehlungen und Erfahrungen einzubringen, die dann vom Vorstand in Arbeitspläne, Projekte, Stellungnahmen u.a. integriert werden. Die max. 12 Vorstandsmitglieder, einschl. Präsident/in, kommen aus 12 verschiedenen Ländern und stellen somit einen Querschnitt durch die europäische Erwachsenenbildung dar. Die Büros - das Hauptbüro in Brüssel, Verbindungsbüros in Helsinki, Budapest und Madrid - setzen den von den Mitgliedern verabschiedeten Arbeitsplan um; Schwerpunkt der Arbeit in Helsinki ist die Betreuung der Website, die elektronische Information, der Newsletter und die Entwicklung von Werbematerial; das Büro in Madrid kümmert sich um Entwicklung und Koordinierung von Erwachsenenbildung im Mittelmeerraum und um Zusammenarbeit mit Lateinamerika; das Büro in Budapest ist Kommunikationspartner für Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Mittel- und Ost-Europa und betreut die EAEA Website in russischer Sprache. EAEA ist Gründungsmitglied der European Civil Society Platform on Lifelong Learning; weitere 11 europäische Verbände sind mittlerweile Mitglieder dieser Plattform, die sich als Diskussionsforum für alle Belange des Lebenslangen Lernens und als Dialogpartner für die Europäische Kommission und andere europäische Institutionen versteht. Ellinor Haase ist Geschäftsführerin der EAEA. Zum Weiterlesen: |
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eDemocracy wird als Teilbereich des eGovernment, also des Regierens mit elektronischen Mitteln betrachtet [1]. Bei eDemocracy lässt sich wiederum zwischen eVoting (Abstimmungs- und Wahlverfahren in Computernetzwerken) und eParticipation unterscheiden. Zweifellos sind einige Aspekte des eVoting von politischer Brisanz, aber der Kern demokratiepolitischer Fragen wird unter dem Begriff eParticipation behandelt. Partizipation bedeutet übersetzt nichts anderes als "Teilhabe" oder "Mitbestimmung". Zur Debatte steht heute, inwiefern die Nutzung zeitgenössischer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu neuen Formen der BürgerInnenbeteiligung führen kann. Hoffnungen in eDemocracy werden von zivilgesellschaftlichen AkteurInnen, vor allem aber von den etablierten politischen Institutionen selbst (speziell jenen der EU) und von der politiknahen Forschung gesetzt. Den negativen Horizont für diese Hoffnungen bilden Befunde über die Politikverdrossenheit der BürgerInnen bzw. Legitimitätsprobleme der etablierten Institutionen. Vor diesem Hintergrund sollen IKT zu einer größeren Transparenz politischer Entscheidungen, zu einer verbesserten Information der BürgerInnen sowie zu neuen Möglichkeiten einer verbreiterten politischen Diskussion oder gar Entscheidungsfindung verhelfen (vgl. Commission of the European Union 2001 und 2006). Trotz der heftigen Propagierung von eDemocracy in politischen Strategiepapieren und in Publikationen diverser Think Tanks bleibt weitgehend unklar, welche Konzepte von Demokratie dabei konkret verfolgt werden. Unter den Stichworten "deliberative" oder "partizipatorische Demokratie" wird darauf gesetzt, dass die Kommunikation im Internet zu einer Wiederbelebung der politischen Öffentlichkeit im Sinn eines Austausches von Meinungen und Urteilen mündiger Bürgerinnen ("Deliberation") abseits massenmedialer Filter- und Zensurmechanismen führt. SkeptikerInnen wenden dagegen u. a. ein, dass das Internet eine Zersplitterung in unverbundene Teilöffentlichkeiten fördere, die Risiken der elektronischen Überwachung berge, durch und durch kommerzialisiert und im weltweiten Maßstab immer noch ein Medium der sozialen Eliten sei. Deliberation ist zwar ein wichtiges Fundament demokratischer Gemeinwesen, bleibt aber ohne Einflussnahme auf politische Entscheidungen für die am Diskussionsprozess Beteiligten unbefriedigend. Werden solche Diskussionsprozesse "von oben" in Gang gesetzt, droht die Gefahr ihrer Instrumentalisierung, d.h., dass die Perspektiven der BürgerInnen bloß als "Stimmungsbarometer" für möglichst reibungsfreie Entscheidungen der politischen Eliten herangezogen und die DiskutantInnen durch Scheinpartizipation befriedet werden. Aufgrund ihrer Durchschaubarkeit trägt solche Instrumentalisierung dann auch wohl eher zum viel zitierten "Ende des Politischen" bei als es abzuwenden. Ein weiteres Problem mancher Ansätze der "deliberativen Demokratie" ist es, dass sie auf breiten Konsens auf der Basis vernünftiger Argumentation abzielen. Das Wesen demokratischer Politik aber, so meinen KritikerInnen, wäre nicht die Erzielung gesamtgesellschaftlicher Übereinstimmung, sondern die zivilisierte Pflege von Differenzen und Interessensgegensätzen (siehe Mouffe 1999). Konzepte eines elektronisch gestützten politischen Engagements "von unten" sehen eher zivilgesellschaftliche denn staatliche AkteurInnen als Subjekte des politischen Handelns vor. Dies reicht von der Vorstellung, mittels elektronischer Kampagnen politische Einrichtungen dazu zu bringen, bestimmte Probleme zu behandeln bis zum Vorschlag einer Stärkung lokaler basisdemokratischer Prozesse, um Verfahren oder Institutionen der repräsentativen Demokratie zu ergänzen oder zu ersetzen. Je nach Ausgestaltung dieser Ideen können sich mit ihnen sowohl "grass root"-AktivistInnen als auch die neoliberalen FürsprecherInnen eines "schlanken Staates" anfreunden. In Bezug auf die Architektur europäischer Demokratien ist ein mögliches neues Ineinandergreifen zwischen den Elementen von direkter und repräsentativer Demokratie im Rahmen von eDemocracy allerdings kaum diskutiert. Fragen der Legitimität und Repräsentativität gehören zu den ungelösten Kernproblemen. Unscharf formulierte partizipatorische Demokratie würde im supranationalen Europa, so befürchteten etwa GegnerInnen der gescheiterten EU-Verfassung, den traditionellen Lobbyisten, die durch keinerlei WählerInnenvotum legitimiert sind, noch stärkere Einflussmöglichkeiten bieten und den Willen der einfachen BürgerInnen weiter marginalisieren (Volksstimmen 2005). Die Machteliten scheinen zudem eher an effizienten Verwaltungsabläufen denn an einer stärkeren faktischen Kontrolle und Beteilung der BürgerInnen interessiert. Im neuen österreichischen eGovernment-Gesetz aus dem Jahr 2005 kommen Maßnahmen für eine verbesserte Mitbestimmung überhaupt nicht vor. ParlamentsrednerInnen stimmten in der Gesetzesdebatte darin überein, dass eDemocracy eine Angelegenheit wäre, die erst in unbestimmter Zukunft Bedeutung erlangen würde [2]. Fallbeispiele aus Skandinavien und Großbritannien weisen darauf hin, dass die Chancen für eine Nutzung von IKT für politische Mitbestimmung am ehesten in überschaubaren lokalen Planungs- und Entscheidungsfindungsprozessen verortet sind. Die Frage nach der Verteilung von Macht als Essenz der Politik - sie wird durch die Kommunikation in Computernetzwerken nicht aufgelöst, aber sie wird wieder einmal neu aufgeworfen. Weiterführende Literatur: Barber, B. R. (2000/01):
Which technology for which democracy? Which democracy for which technology?,
in: International Journal of Communications Law and Policy, Issue 6,
Winter 2000/2001, S. 1-8. Bertelsmann Stiftung (2002):
Balanced E-Government. Elektronisches Regieren zwischen administrativer
Effizienz und bürgernaher Demokratie. Gütersloh, in: www.begix.de Commission of the European
Communities (2001): European Governance. A White Paper, COM (2001) 428
final, Brussels 2001. Commission of the European
Communities (2006): White Paper on a European Communication Policy,
COM (2206) 35 final, Brussels, 1. 2. 2006. Hague, B.N./ Loader, B.D.
(Hg.) (1999): Digital Democracy. Discourse and Decision Making in the
Information Age. London-New York. Heinrich Böll Stiftung
(Hg.) (1998): Elektronische Demokratie. Eine Textsammlung. Berlin. McIntosh, A./McKay-Hubbard,
A. (2004): Renewing democracy with "e-Community Councils",
e-Society 2004 IADIS International Conference; 16-19 July, 2004; Avila,
Spain. Mouffé, Ch. (1999):
Deliberative Democracy or Agonistic Pluralism? In: Social Research,
Fall 1999, www.findarticles.com/cf_0/m2267/3_66/58118478/print.jhtml Volksstimmen (2005), Magazin
für soziale Bewegung, No. 6, March 2005. Weber, M. (1922): Bürokratie, Kapitel VI in Wirtschaft und Gesellschaft, in: Max Weber im Kontext, InfoSoftWare 1999. Fritz Betz, Soziologe, Studiengang Informationsberufe der FH-Studiengänge Burgenland; Universität Wien. Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... [1] Dies
gilt vor allem für den deutschsprachigen Raum, während in
der angelsächsischen Literatur eGovernment und eDemocracy zumeist
als voneinander getrennte Phänomene behandelt werden. Dies mag
daran liegen, dass in angelsächsischen Ländern Verwaltungshandeln
eher als "government service", also als "neutrale"
Dienstleistung verstanden wird, während die mitteleuropäische
Soziologie und Politikwissenschaft traditionell dem machtpolitischen
Aspekt von Bürokratien stärkere Aufmerksamkeit widmet (vgl.
Weber 1922). Dazu kommt hierzulande seit den 1980er Jahren vor allem
die Erfahrung der Umweltbewegungen, dass vitale demokratiepolitische
Fragen im Bereich des Verwaltungshandelns und -rechts angesiedelt sind. [2] Vgl.
dazu unsere Analysen im Rahmen des Forschungsprojekts "How democratic
is eGovernment? eGovernmentality and Public Knowledge Management in
Europe" (2004-06 im Programm NODE des bm:bwk) am Studiengang Informationsberufe
der FH-Studiengänge Burgenland. |
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Erwachsenenbildung Lebenslanges Lernen klingt
wie eine gefährliche Drohung. Die Gefahr liegt aber vor allem im
(fehlenden oder unzureichenden) Verständnis von Erwachsenenbildung
als Grundlage für die Bildung des Politischen. Franz Bittner ist Geschäftsführer
des Forums Katholischer Erwachsenenbildung in Österreich. Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... |
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Europaregionen In der Präambel der
"Europäischen Charta der Grenz- und grenzübergreifenden
Regionen" heißt es: Grenzen sind "Narben der Geschichte".
In diesen besonderen Zonen der Europäischen Einigung leben immerhin
32% der Bevölkerung der erweiterten EU (2004). Die Bezeichnung Europaregion leitet sich aus den Bestimmungen der Europarats-Konvention von 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen Europas, der sogenannten "Madrider Konvention" ab. Europaregion, auch Euregio, Euroregion oder EuRegion, ist eine Bezeichnung von länderübergreifenden Regionen in Europa, meistens mit wirtschaftlichem Schwerpunkt. Sie sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, aber auch in gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht fördern. Europa erhofft sich neben dem Aspekt der länderübergreifenden Zusammenarbeit auch eine Stärkung der potentiell schwächeren Randregionen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Euregios sind in unterschiedlichen Rechtsformen anzutreffen: als feste Zusammenschlüsse nach öffentlichem Recht; als feste Zusammenschlüsse nach Privatrecht und als lose Zusammenschlüsse, die keine juristische Person bilden. Die EU fördert sie gezielt mit erheblichen finanziellen Mitteln (Voraussetzung: mindestens 1,5 Millionen Einwohner), entsprechend werden sie von cleveren Kommunalpolitikern "zurechtgeschnitten". Mangels Realität bleibt die Fragestellung: Inwieweit können alte und neue transnationale Regionen, wie sie in Europa insbesondere durch die Euregios, aber auch durch großräumigere Entwürfe, wie ARGE Alpen-Adria, angedacht sind, zu neuen europäischen Demokratieregionen, ein neuer politischer Raum, werden? Wie kann der politische Diskurs grenzüberschreitend gestaltet werden? Durch die Arbeit des Europäischen Konvents zur Entwicklung einer Verfassung für Europa wurden das Europahaus Burgenland und die Burgenländisch-Juristische Gesellschaft zur Idee animiert, eine Pannonische Verfassung für die grenzüberschreitende Region zu West-Ungarn, wo die Euregio West-Pannonien eingerichtet wurde, zu entwickeln. Die Initiative zu einem Pannonischen Verfassungsforum wurde gelegt und die Möglichkeit, eine grenzüberschreitende Region Pannonien in den Europäischen Ausschuss der Regionen aufzunehmen, (zunächst eher scherzhaft) diskutiert. Diese Möglichkeit besteht (derzeit) rechtlich nicht, doch hat diese Idee politischen Reiz. Hans Göttel ist Leiter des Europahaus Burgenland in Eisenstadt. Zum Weiterlesen: Pannonien - Regionsbildung für die europäische Zivilgesellschaft, Geschichte, Fakten, Strategien, Bilder. Hrsg. von Hans Göttel und Eef Zipper. Europahaus Burgenland_Dossier, 96 Seiten, Verlag Rötzer, Eisenstadt 2002 Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... |
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| Der
Europäische Bürgerbeauftragte = Ombudsmann von Hans Göttel [1] Die Institution des Bürgerbeauftragten entstand erstmals in Schweden, als dort im Jahre 1809 im Zuge einer Verfassungsreform das Parlament die Macht erhielt, einen Bürgerbeauftragten oder Ombudsman zu ernennen, der unabhängig vom König und der sonstigen Verwaltung war. 1919 wurde Finnland unabhängig und richtete ebenfalls das Amt des Bürgerbeauftragten ein. 1953 folgte Dänemark, 1962 Neuseeland und Norwegen. Im Jahr 1995, als die Europäische Gemeinschaft den ersten Bürgerbeauftragten wählte, hatte dieser weltweit bereits 75 Kollegen, davon 27 in Europa. Das Europäische Parlament hat bereits 1979, kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird, doch erst im Vertrag von Maastricht wurde die Institution geschaffen und 1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman, der das Amt bis März 2003 innehatte. Seit April 2003 ist es P. Nikiforos Diamandouros aus Griechenland. Bürgerinnen und Bürger
können sich beim Bürgerbeauftragten über die Verwaltungstätigkeit
folgender Organe und Institutionen beschweren: Eine Beschwerde kann in
einer der Amtssprachen der EU verfasst sein, seit 1. Mai 2004 also in
20 Sprachen. Im ersten vollen Kalenderjahr gingen 537 Beschwerden ein, von denen 86 in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fielen - gerade einmal 16%. 2003 waren es schon 2436 Beschwerden, von denen 75 % innerhalb des Mandats des Bürgerbeauftragten lagen. Die Information in der Bevölkerung hat sich also stark verbessert und das Amt des Bürgerbeauftragten ist viel bekannter geworden. Die meisten Beschwerden, im Jahr 2003 fast 67%, richten sich gegen die Europäische Kommission. 10,7 % richten sich gegen das Parlament. Der am häufigsten angeprangerte Missstand ist mangelnde Transparenz - durch mangelnde Information oder die Verweigerung von Information. 28% aller Beschwerden haben diesen Betreff. Die meisten Beschwerden kommen aus Deutschland (18%), gefolgt von Spanien (12%). Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... [1]
auf der Basis der Eintragung in: Wikipedia, der freien Enzyklopädie,
30.12.05 |
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Europarat Der Europarat, im Mai 1949 von zehn Staaten inklusive der Türkei gegründet, ist die älteste staatliche Organisation des sich integrierenden Europas und der erste institutionelle Ausdruck des Europäischen Integrationsprozesses. Heute integriert der Europarat 46 Staaten mit fast 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger, inklusive Russland, und nur noch das diktatorisch beherrschte Weissrussland gehört unter den heute bestehenden europäischen Staaten (noch) nicht dazu. Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die wichtigste Institution des Europarates. Bei ihm kann jeder Bürger und jede Bürgerin eines Mitgliedstaates diesen seinen Staat einklagen, wenn er oder sie den Eindruck hat, die letzten Gerichtsinstanzen dieses Staates hätten seine Menschenrechte verletzt oder nicht richtig ausgelegt. Der Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg besteht aus 46 Richtern; jeder Mitgliedstaat des Europarates ist mit einem Richter vertreten, der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt wird. Grundlage des Gerichtshofes
ist die in den 1950er Jahren entwickelte und seither in verschiedenen
Protokollen ergänzte Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK). Die EMRK ist die wichtigste der über 200 Von den Pionieren der
europäischen Integration wie dem Italiener Altiero Spinelli, dem
Franzosen Leon Blum, dem Belgier Paul Henri Spaak, dem Schweizer Denis
de Der 1949 in London gegründete Europarat bekam zwar eine Parlamentarische Versammlung mit Delegierten aus allen demokratischen nationalen Parlamenten. Doch die trotz der Kriegserfahrung immer noch sehr national ausgerichteten Engländer und nordischen Staaten wollten von einer demokratisch verfassten Trans- und Supranationalität nichts wissen und gestalteten den Europarat im Sinne der klassischen Aussenpolitik als intergovernmentale Organisation, in welcher die diplomatischen Ministervertreter den Ton angeben und die Parlamentarier auf ein beratendes Organ zurückgestuft werden sollten. Doch die Parlamentarische Versammlung konnte sich von ihrem Status emanzipieren und erwies sich in den vergangenen 20 Jahren als der eigentliche Motor des Europarates und für den paneuropäischen Respekt gegenüber den Menschenrechten und der Demokratie. Heute ist der Europarat
das demokratische und menschenrechtliche Gewissen Europas. Im Unterschied zur vor allem auch wirtschaftlich mächtigen Europäischen Union, der primär sicherheitspolitisch motivierten Nato und der transatlantisch verankerten, vor allem exekutiv geprägten OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ist der Europarat eine Wertegemeinschaft; ihm anschließen dürfen sich alle, welche sich die europäischen Grundwerte zu eigen machen. Auch die Demokratie und die Menschenrechte sind kollektive Lernprozesse, die nie ein Ende, aber immer einen Anfang haben und sei dieser auch noch so schwierig wie in den Kaukasusstaaten oder in Russland. Diese Wertgemeinschaft illustriert aber auch, dass Europa nicht geografisch definiert werden kann. Dies illustriert auch das Interesse etwa des Libanons, Algeriens oder Marokkos am Europarat - ganz im Sinne des großen französischen Mittelalterhistorikers Fernand Braudel, für den schon das ganze Mittelmeer, das nördliche wie das südliche Ufer, zu Europa gehörte und nicht nur dessen privilegierter Norden. Andreas Gross ist National- und Europarat und Leiter des Wissenschaftlichen Instuts für Direkte Demokratie (WIDD) in St. Ursanne. Zum Weiterlesen: Otto M.Maschke, Europa
auf der Friedenssuche, Vom Europarat zur Osterweiterung der Union, Molden,
Wien 2004 Alle Bücher koennen beim Atelier pour la Democratie Directe in St. Ursanne ganz oder teilweise ausgeliehen werden (info@andigross.ch) Sie können diesen Text auch als *.doc-File downloaden... |
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